Heime sollen Aktiengesellschaft werden

Der Krienser Gemeinderat schlägt eine Verselbständigung der Heime Kriens vor, um die Zukunft der Pflegeversorgung zu sichern. Eine dem Gemeinwohl verpflichtete Aktiengesellschaft habe mehr Handlungsspielraum, den die Heime dringend benötigen würden − und soll die Sozialhilfe entlasten.

Der Bau und Betrieb von Alters- und Pflegeheimen war seit je her Sache des Gemeinwesens, weil dieses in Bezug auf die Pflegeversorgung einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat. «Über den rein gesetzlich festgelegten Grundauftrag hinaus gehört es auch zur politischen Gesamtverantwortung, dass ältere und pflegebedürftige Menschen eine zeitgemässe Unterstützung möglichst nahe an ihrem ursprünglichen Lebensumfeld erhalten», meint der Krienser Gemeinderat. Mittlerweile hätten sich die Rahmenbedingungen jedoch verändert: Die demografische Entwicklung, veränderte Bedürfnisse in der Pflege und im Pflegebedarf wie auch die zunehmenden Kosten und die Konkurrenz aus der Privatwirtschaft stellt Kriens vor Herausforderungen.

Sicherung des Versorgungsauftrags

Im jetzt zur Diskussion stehenden Planungsbericht «Verselbständigung Heime Kriens» zeigt der Gemeinderat auf, wie er dafür sorgen will, dass die Gemeinde und die Heime Kriens für bevorstehende Herausforderungen gewappnet sind. Im Zentrum steht dabei die Absicht des Gemeinderates, eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu gründen und dieser die Aufgabe zu übertragen, die Heime zu führen und deren Dienstleistungen zu erbringen. Diese neue Rechtsform ausserhalb der Strukturen der Gemeindeverwaltung würde den Heimen Kriens jenen wirtschaftlichen Handlungsspielraum eröffnen, welchen sie benötigen, um ihre Dienstleistungen weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau anbieten und weiter entwickeln zu können.

Die Aktiengesellschaft soll weiterhin den gesetzlichen Versorgungsauftrag in der Langzeitpflege sicherstellen und sich auch weiterhin ausschliesslich am Gemeinwohl orientieren. Der Gemeinderat beabsichtige mit dieser Verselbständigung nicht, aus den Heimen ein auf Gewinnmaximierung ausgerichtetes Unternehmen zu machen, wird betont. Um diesen gemeinnützigen Zweck sicher zu stellen, schlägt er unter anderem verschiedene Steuerungsmechanismen vor. So soll die Gemeinde unter anderem als Mehrheitsaktionärin weiterhin die Geschicke der Aktiengesellschaft bestimmen können. Kriens soll auch im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft vertreten sein. Des Weiteren soll die Aktiengesellschaft mit der Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abschliessen, in der insbesondere auch die Art und Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen beschrieben sind.

Weniger Sozialhilfe

Geht es nach dem Gemeinderat, soll, um einen optimalen Betrieb gewährleisten zu können, die Heimbauten auf die Aktiengesellschaft übertragen werden. Damit könne die Aktiengesellschaft die Bauten vollumfänglich auf die Erfüllung des Pflegeangebots ausrichten. Nicht übertragen würden aber die Grundstücke, auf denen die Heime stehen. Diese sollen im Eigentum der Gemeinde bleiben. Damit wird auch sichergestellt, dass die Grundstücke nicht für andere Zwecke weiter veräussert werden können.

Die Verselbständigung der Heime Kriens soll zudem auch nicht dazu führen, dass die Betreuungs- und Aufenthaltstaxen erhöht werden. Im Gegenteil: Mit der Verselbständigung möchte man erreichen, dass die Kosten reduziert werden können. «Dies ist auch im Interesse der Gemeinde, sind doch nahezu ein Drittel aller Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen, um die Betreuungs- und Aufenthaltskosten zahlen zu können. Eine Reduktion der Taxen würde also auch die Sozialhilfe entlasten», meint der Gemeinderat.

Zukunft Pflegeheim Grossfeld

Die Mitarbeitenden werden im Falle einer Verselbständigung der Heime nicht mehr Angestellte der Gemeinde sein. Sie würden neu in einem Anstellungsverhältnis zur Aktiengesellschaft stehen. Der Gemeinderat beabsichtige, die derzeit bestehenden Rechte der Mitarbeitenden der Heime Kriens für eine mehrjährige Übergangsfrist zu wahren. Mit der Sicherung der Kontinuität möchte der Gemeinderat jede Form der Verunsicherung durch die bevorstehenden Veränderungen verhindern. «Denn die hohe Qualität der Betreuung und Pflege in den Heimen Kriens steht heute schon in einem direkten Zusammenhang mit der hohen Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden», heisst es.

Zu den Kernaufgaben der neuen Aktiengesellschaft soll es auch gehören, dass sie die Heiminfrastruktur auf einem aktuellen Stand behält. Dazu gehört auch die Erneuerung des Pflegeheims Grossfeld. Dieses vor mehr als vierzig Jahren erstellte Heim ist bautechnisch sanierungsbedürftig. Aufgrund der veralteten Baustruktur vermag das Bauwerk die heutigen, an ein Pflegeheim gestellten Anforderungen nur noch mit grossen Abstrichen zu erfüllen. Deshalb sollen an Stelle des jetzigen Heims zwei Neubauten erstellt werden.

Erst dieser Neubau mit einer Kapazitätserweiterung würde es der Gemeinde Kriens ermöglichen, die für kommende Jahre benötigte Zahl an Pflegebetten und Betreuungsplätzen bereit stellen zu können. In der aktuellen Finanzplanung der Gemeinde Kriens sind Ausgaben für konkrete Vorbereitungsarbeiten eingestellt. Der Gemeinderat will deshalb die Planung noch in diesem Jahr anstossen. Eine Realisierung des Bauvorhabens soll aber durch die dann gegründete Aktiengesellschaft erfolgen. Dadurch kann die Investitionsrechnung der Gemeinde entlastet und eine zusätzliche Verschuldung der Gemeinde vermieden werden.

Stimmvolk hat letztes Wort

Der Gemeinderat zeigt in seinem Planungsbericht auf, welche Möglichkeiten für das weitere Vorgehen offenstehen. Er zeigt klar, dass er den Weg einer Verselbständigung der Gemeinde als gangbaren Weg sieht. Diese Absichten will er nun anhand des Planungsberichtes mit dem Parlament diskutieren. Zeichnet sich im Rahmen der Debatte eine Mehrheit für die Verselbständigung der Heime ab, wird der Gemeinderat die nächsten Schritte in die Wege leiten und dem Einwohnerrat noch in diesem Jahr die dafür notwendigen Dokumente mit einem Bericht zur Beschlussfassung vorlegen. Danach wird auch das Krienser Stimmvolk über die Verselbständigung zu befinden haben. Sollte das Stimmvolk ebenfalls zustimmen, könnte die Verselbständigung per 2017 umgesetzt werden.

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