EU-Gericht pfeift Schweiz zurück
Das Justizdepartement muss beim Flugpassagierdaten-Gesetz über die Bücher: Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss es an dem Gesetz Änderungen vornehmen. Dabei geht es um die Speicherdauer und Verwendung der Daten. Der Gerichtshof urteilte aufgrund der Klage einer belgischen Menschenrechtsorganisation, die vorgesehene Speicherung und Bearbeitung von Flugpassagierdaten gehe zu weit. Die Polizei darf die Daten demnach nur bei einer realen Terrorbedrohung oder bei konkreten Anhaltspunkten für ein schweres Verbrechen auswerten. Eine Auswertung zu anderen Zwecken, etwa zum Verhindern einer illegalen Einreise, sei unzulässig.
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