Ein Zukunftsbild soll Realität werden

Das «Agglomerationsprogramm» des Zuger Richtplans soll angepasst werden. Die Bevölkerung soll Vorschläge einzubringen. Die Baudirektion prüft diese und unterbreitet anschliessend die Anpassung via Regierungsrat dem Kantonsrat. Die Beratung im Kantonsrat ist ab Mai 2016 geplant.

Bei der Anpassung des Zuger Richtplans wird das bestehende Kapitel «Agglomerationsprogramm» den Inhalten des Agglomerationsprogrammes der dritten Generation angeglichen. Die Dokumente liegen vom 9. Januar bis 9. März öffentlich beim Amt für Raumplanung in Zug sowie bei allen Gemeinden des Kantons auf.

Enthalten sind die richtplanrelevanten Aussagen zum Agglomerationsprogramm Zug: die Grundsätze zur Strategie für die Agglomeration Zug und die Definition des zuständigen Gremiums, Aussagen zu Projekten der Agglomeration und der Mitfinanzierung dieser Projekte durch den Bund.

Die in der aktuellen Fassung des kantonalen Richtplanes enthaltenen Massnahmen basieren auf dem im Jahre 2012 eingereichten Agglomerationsprogramm der zweiten Generation. «Dieses Kapitel muss auf den Inhalt des Programms der dritten Generation abgestimmt und somit angepasst werden», wie die Zuger Baudirektion in einer Mitteilung schreibt.

Es geht um Gelder vom Bund

Ende 2007 reichte der Kanton Zug das Agglomerationsprogramm der ersten Generation ein, welches durch den Bund beurteilt worden ist und die Infrastrukturprojekte mit Baubeginn zwischen 2011 und 2014 beinhaltete. Im Juni 2012 reichte der Kanton Zug das überarbeitete Agglomerationsprogramm der zweiten Generation beim Bund ein, welches die Infrastrukturprojekte mit Baubeginn zwischen 2015 und 2018 umfasste.

Zur Freigabe der Bundesmittel für Projekte mit Baubeginn zwischen 2019 und 2022 muss das Agglomerationsprogramm überarbeitet und bis Ende Dezember 2016 beim Bund eingereicht werden. Dieses überarbeitete Programm wird als Agglomerationsprogramm der dritten Generation bezeichnet.

Keine neuen Projekte

Der Bund hat in entsprechenden Weisungen festgelegt, welche Inhalte er in den überarbeiteten Programmen zwingend erwartet und wie der Prüfprozess durch den Bund ablaufen wird. Nebst einer umfassenden Analyse der Agglomeration zu den Bereichen Landschaft, Siedlung, Verkehr und Umwelt ist in einem Zukunftsbild darzustellen, wie sich die Agglomeration im Jahre 2030 präsentieren soll. «Die im Agglomerationsprogramm Zug enthaltenen Massnahmen sollen dazu beitragen, das skizzierte Zukunftsbild in die Realität umsetzen zu können», heisst es weiter.

Auf kantonaler Ebene seien keine Massnahmen enthalten, die nicht schon im gültigen kantonalen Richtplan enthalten sind. Bei der vorliegenden Richtplananpassung gehe es nicht darum, neue Projekte in den kantonalen Richtplan aufzunehmen, sondern lediglich die Liste der Projekte des Agglomerationsprogrammes zu aktualisieren.

Ein Zukunftsbild soll Realität werden
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