10 Prozent des Eintrittspreises

Ebikon führt Billetsteuer ein

Die Stimmbürger von Ebikon nickten am Sonntag die Gemeinderechnung 2016 ab, die mit einem Minus von einer Million Franken schliesst. Ausserdem waren 73 Prozent der Abstimmenden dafür, neu eine Billettsteuer auf Gemeindegebiet einzuführen.

87 Prozent der Ebiker stimmten Ja zum Defizit, aber nur 73 Prozent  waren für die Erhebung einer Billettsteuer. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 40 Prozent.

Die Gemeinden im Kanton Luzern sind gemäss kantonaler Gesetzgebung ermächtigt, bei Veranstaltungen auf Gemeindegebiet Billettsteuern zu erheben, teilt die Gemeinde Ebikon mit. Bislang hatte die Gemeinde Ebikon keine entsprechende gesetzliche Grundlage.

Örtliche Vereine zahlen nichts

Mit dem Reglement über die Erhebung einer Billettsteuer soll nach offiziellen Angaben «die Rechtssicherheit gewährleistet» werden. Mit der Annahme des Reglements unterliegt das Eintrittsgeld bei Veranstaltungen nun der Billettsteuer. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent vom Eintrittsgeld.

Steuerpflichtig ist der Veranstalter. Von der Steuerpflicht befreit sind Veranstaltungen von Ortsvereinen, gemeinnützigen Stiftungen und der Gemeinde Ebikon, hiess es. Auch seien Veranstaltungen mit weniger als 10’000 Franken Besuchereinnahmen von der Billettsteuer befreit.

Ebikon führt Billetsteuer ein
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