CH: Mehr Regeln für Rüstungsgeschäfte

Wenn die Schweiz Rüstungsgüter im Ausland kauft, dann müssen sich die ausländischen Lieferanten in der Regel zu Gegengeschäften mit der Schweizer Industrie verpflichten. Diese sogenannten Offset-Geschäfte sollen nun erstmals rechtlich geregelt werden, wie der Bundesrat mitteilt. Er reagiert damit auf Anregungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats und des Bundesamtes für Rüstung, Arma-suisse. Heute fehle eine rechtliche Regelung für Gegengeschäfte, schreibt der Bundesrat. Er hat nun das VBS mit entsprechenden Abklärungen beauftragt. Diese sollen bis Ende Jahr vorliegen.

Quelle:swisstxt
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