CH: Folter als eigener Straftatbestand

Folter soll im Schweizer Strafrecht künftig als eigener Strafbestand aufgeführt werden. Dafür hat sich die Rechtskommission des Ständerats ausgesprochen. Sie hat einem entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament einstimmig zugestimmt. Nun kann die zuständige Nationalratskommission einen Vorschlag dazu ausarbeiten. Derzeit ist Folter in der Schweiz nur im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit Kriegsverbrechen ausdrücklich verboten.

Quelle:swisstxt
CH: Folter als eigener Straftatbestand
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