Bundesrat hat Macht nicht missbraucht
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats GPK-N sieht «derzeit keine Hinweise auf eine unrechtmässige Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat» in der Coronakrise. Das steht im Jahresbericht der Aufsichtsbehörde. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben im vergangenen Jahr umfassend mit der Aufarbeitung der Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie begonnen. Die GPK-N könne zwar noch keine abschliessende oder umfassende Bewertung vornehmen, heisst es im Jahresbericht. Zum Thema Rechtmässigkeit der Anwendung von Notrecht könne aber derzeit festgehalten werden, dass der Bundesrat rechtmässig vorgegangen sei.
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