BGer: Strafe für Alleinerziehende
Auch alleinerziehende Eltern müssen ihre Freiheitsstrafe verbüssen, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden. Das findet das Bundesgericht BGer. Es hat im Fall einer alleinerziehenden Mutter von Kindern im Alter von 6 und 13 Jahren entschieden. Die Mutter war im Kt. Luzern wegen Drogenhandels und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte beantragt, diese Strafe müsse aufgeschoben werden oder in Halbgefangenschaft umgewandelt werden. Das BGer hält fest, auch Alleinerziehende müssten ihre Strafe verbüssen. Ausnahmen seien sehr restriktiv zu gewähren. Die Trennung von einem Kind sei die zwangsläufige Folge des Vollzugs.
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