Besetzung des Schiedsgerichts bestimmt

Im obersten Geschoss des Park-Towers entsteht ein Raum für die Öffentlichkeit. Ein Schiedsgericht arbeitet das Betriebskonzept aus. (Bild: Andreas Busslinger)

Professor Hubert Stöckli präsidiert das Schiedsgericht im Streit um die Nutzung der obersten Etage des Park Towers. Das Schiedsgericht soll die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt Zug und den Park-Tower-Eigentümern schlichten.

Die oberste Etage des Park Towers beim Bahnhof, das neu höchste Gebäude der Stadt, soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dies hatte die Stadt Zug mit der Bauherrin, einem Konsortium zwischen Altras Management AG und Peikert Immobilien AG, aufgrund des Bebauungsplanes vereinbart. Über das Betriebskonzept dieses Raums ist es aber zu Meinungsverschiedenheiten gekommen, die trotz mehreren Verhandlungen nicht aus der Welt geschaffen werden konnten.

Der Stadtrat und das Konsortium haben deshalb im Januar die Einsetzung eines Schiedsgerichts beschlossen. Nun steht auch die personelle Besetzung fest: Präsidiert wird das Gremium von Hubert Stöckli. Er ist in Zug geboren und hat auch sein Anwalts- und Notariatsexamen am selben Ort abgelegt. Stöckli  unterrichtet heute als ordentlicher Professor an der Universität Freiburg und ist ein Fachmann des Schweizerischen und Internationalen Baurechts, so die Mitteilung. Für die Einwohnergemeinde der Stadt Zug nimmt der Zuger Rechtsanwalt Roland Bruhin Einsitz in das Schiedsgericht. Das Konsortium Park-Tower wird durch Rechtsanwalt Walter Weber vertreten.

Entscheid des Schiedsgerichts ist endgültig

Das Schiedsgericht hat zur Aufgabe, ein Betriebskonzept für den Gesellschaftsraum auszuarbeiten und den Kostenschlüssel bezüglich Ausbau und Unterhalt des Raums zu definieren. «Der Entscheid des Schiedsgerichts ist endgültig, es kann keine Klage erhoben werden», sagt Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement.

Bis zur Einigung tritt ein provisorisches Betriebsreglement in Kraft. Dieses entspricht einem Kompromiss der beiden Verhandlungsparteien und sieht vor, dass der Gesellschaftsraum an Wochentagen einschliesslich samstags von 10 bis 22 Uhr für die Bevölkerung zugänglich ist und für Gruppen reserviert werden kann.

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