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Das Amtsblatt erscheint neu jeden Donnerstag. Es gibt eine elektronische und eine gedruckte Fassung. Letztere kann bei den Zuger Einwohnergemeinden, dem Staatsarchiv und der Staatskanzlei bezogen werden.
Auf Anfang des kommenden Jahrs treten die Änderungen des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug in Kraft.
Das Amtsblatt des Kantons Zug erscheint auch ab 2023 grundsätzlich einmal wöchentlich. Wie die Kanzlei des Kantons Zug mitteilt, wird das Amtsblatt allerdings nicht mehr freitags, sondern donnerstags erscheinen. Es wird eine elektronische Form (E-Amtsblatt) und eine gedruckte Form (P-Amtsblatt) geben.
Das E-Amtsblatt ist die massgebende Fassung und bildet die Grundlage für das gedruckte Format. Das nicht massgebliche gedruckte Amtsblatt liegt spätestens am ersten Arbeitstag danach, in der Regel freitags, bei den Zuger Einwohnergemeinden, beim Staatsarchiv und bei der Staatskanzlei auf und kann dort unentgeltlich bezogen werden.
- Mitteilung der Kanzlei des Kantons Zug
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