Liess sie der Gemeinderat wissentlich zerstören?

Mehrere Vorstösse: Horw streitet über prominente Eisenskulptur am Bahnhof

Wurde die Eisenskulptur mit Wissen des Gemeinderates zerstört? Horwer Einwohnerräte verlangen Antworten vom Gemeinderat.

(Bild: Screenshot GoogleMaps)

Die Entfernung und angebliche Zerstörung der 40-jährigen Eisenskulptur am Bahnhof Horw im Auftrag des Gemeinderates sorgt in Horw für böses Blut. Einwohnerräte der L20 verlangen in einem Vorstoss Antworten auf die Frage, wie es zu dieser «schändlichen Tat» kommen konnte. Es ist bereits der dritte Vorstoss in diesem Zusammenhang.

Seit 40 Jahren schmückt eine Eisenskulptur des Hergiswiler Künstlers Ernst von Wyl den Bahnhof in Horw. Doch über Ostern ging es ihr an den Kragen. Mit schwerem Gerät wurden teile des Kunstwerks von der Wand entfernt und dabei zerstört – dies im Wissen des Gemeinderates. Die Skulptur muss weichen, da der Bahnhof umgestaltet wird.

Dies geht aus einer Interpellation von Martin Eberli von der L20 im Einwohnerrat hervor, die vom Gemeinderat antworten darauf verlangt, weshalb mit dem Kunstwerk so umgegangen wird. Denn er habe beim Gemeinderat telefonisch interveniert, damit die Skulptur keinen Schaden nimmt. Dies sei ihm versichert worden, die Skulptur werde zwischengelagert, so Eberli. 

Ist Verschrottung das Ziel?

Doch laut den Interpellanten präsentiert sich die Situation mittlerweile anders: «Nach fortschreitender Zerstörung und trotz schriftlicher Aufforderung des Interpellanten, mit dem Werk sorgfältig umzugehen, wurde das erste der beiden Gussräder brutal mit dem Schweissbrenner demoliert», heisst es in dem Vorstoss.

Damit sei klar geworden, dass die Skulptur definitiv verschrottet werden soll. «Dieses Ziel ist gemäss Augenschein zwischenzeitlich erreicht, denn die Stahlgussteile können nicht mehr wiederhergestellt werden», moniert Eberli.

Erteilten die Verantwortlichen falsche Auskünfte?

Eberli und die Mitunterzeichnung möchten deshalb wissen, wie der Beschluss zustande kam, die 40-jährige intakte Eisenskulptur, die sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit eingeprägt habe und mit hohem Symbolgehalt an prominenter Lage platziert gewesen sei, zu zerstören.

Zudem soll geklärt werden, wieso sowohl Vertreter der Zentralbahn wie auch der Gemeinde dem Interpellanten unzutreffende, aber beruhigende Auskünfte im Hinblick auf eine «Zwischenlagerung» erteilt haben, obwohl die Skulptur zur gleichen Zeit demoliert wurde?

Die Einwohnerräte beziehen sich unter anderem auf Artikel 3 der kommunalen Bau- und Zonenordnung, die vorschreibt, dass Bauten und Anlagen ln der näheren Umgebung von Kulturobjekten so zu gestalten sind, dass ein Kulturobjekt nicht beeinträchtigt wird.

«Ein schändlicher Akt»

Weiter interessiert die Unterzeichner, wie sich der Gemeinderat über die klare Schutzfrist von 70 Jahren hinwegsetzen konnte, die gemäss Bundesgesetz zum Urheberrecht auch für «Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik» vorgesehen seien? Denn nicht nur Künstler selbst, sondern auch ihre Nachkommen könnten finanzielle Wiedergutmachung und sogar Strafverfolgung beantragen, falls ihr Werk verändert beziehungsweise zerstört wird.

Aufgrund der geschilderten Umstände fordern die Unterzeichner eine Wiedergutmachung dieses «schändlichen Akts». Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert, zu erklären, wie eine ideelle Entschädigung sichergestellt werden könnte.

Insgesamt drei Vorstösse zum Bahnhofumbau

Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes hat die L20 insgesamt drei Vorstösse eingereicht. Neben der Interpellation zur Zerstörung der Skulptur wird auch verlangt, dass ein Werk realisiert wird, das «die historische und aktuelle Situation des Platzes aufnimmt und symbolhafter geografischen Orientierung der Passanten dient.»

An anderer Stelle fordert die Fraktion «ein Konzept zum Umgang mit schützenswerten Objekten im öffentlichen Raum. Der Gemeinderat soll ein solches möglichst rasch vorlegen. Konkret sollen bestehende Kunstdenkmäler und Kulturgüter nicht nur aufgelistet werden, sondern einer breiten Öffentlichkeit mit aussagekräftiger Beschilderung, Führungen und Ausstellungen bekannt gemacht werden, heisst es in einem weiteren Postulat. Denn Skulpturenwege seien bereits in mehreren Orten der Schweiz touristische Attraktionen und schärften und verankerten das Verständnis für Kunst im öffentlichen Gedächtnis.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon