Masken- und Meldepflicht in Thurgau

Ab nächstem Freitag gilt im Kanton Thurgau eine Maskenpflicht für private und öffentliche Veranstaltungen ab 30 Personen sowie in Steh- und Tanzbereichen von Bars und Clubs. Zudem müssen neu alle Veranstaltungen mit 30 Personen oder mehr bei den Thurgauer Behörden angemeldet werden. Der Kanton Thurgau verzichtet weiterhin auf eine Maskenpflicht in Läden. Die Thurgauer Regierung will mit den erlassenen Massnahmen gewährleisten, dass öffentliche und private Veranstaltungen weiter stattfinden können. Auch der Betrieb von Bars und Clubs soll möglich bleiben. Es soll aber das Ansteckungsrisiko minimiert werden.

Quelle:swisstxt
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