Einsicht in eingestellte Verfahren gefordert

Linke lässt nicht locker und fordert Kontrolle der Justiz

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern.

(Bild: zvg)

Die Forderung kam nach dem Fall Villiger: eine transparente Einsicht über eingestellte Justiz-Verfahren. Die Luzerner Regierung will davon nichts wissen. Nun erhöht die SP mit einem Postulat den Druck.

Gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche Verfahren eingestellt werden, erfährt die Öffentlichkeit nur in seltenen Fällen. Zwar können Journalisten Einsicht in Verfügungen verlangen und erhalten diese in der Regel auch. Doch dazu müssen sie überhaupt erst wissen, welche Fälle eingestellt worden sind. Deshalb hat die Luzerner SP kürzlich eine Anfrage eingereicht (zentralplus berichtete).

Denn für SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger ist für eine öffentliche und kontrollierbare Justiz eine «unkomplizierte Einsichtnahme für interessierte Personen mit einem schutzwürdigen Interesse wichtig». Sie wollte deshalb vom Regierungsrat wissen, welche Möglichkeiten Medienschaffende heute haben und welche – auch digitalen – Wege es gäbe, um ihnen die Einsichtnahme zu erleichtern.

Doch der Luzerner Regierungsrat will seine gängige Praxis nicht ändern, Änderungen seien weder rechtlich möglich noch notwendig. Wer Einsicht wünsche, könne sein begründetes Gesuch schriftlich bei der Medienstelle der Staatsanwaltschaft einreichen. Diese bearbeite Anfragen umgehend und zeitnah. Pro Fall werden dafür 20 Franken Gebühren erhoben.

Systematische Einsicht verlangt

Die SP gibt sich mit dieser «mutlosen Antwort» nicht zufrieden und doppelt nun mit einem Postulat mit dem gleichen Anliegen nach. Melanie Setz Isenegger und weitere SP-Kantonsräte fordern vom Regierungsrat, Personen mit schutzwürdigem Interesse – namentlich akkreditierten Medienschaffenden – systematisch Einsicht in die Einstellungs-, Sistierungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen von der Staatsanwaltschaft zu verschaffen.

Hintergrund hinter der linken Forderung ist der Fall Villiger. Nach einer Recherche des Online-Magazins «Republik» stand der Vorwurf im Raum, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft den Zuger Regierungsrat Beat Villiger bevorteilt habe. Es wurde bekannt, dass ein Verfahren gegen den CVP-Magistraten eingestellt wurde.

SP-Kantonsrätin Melanie Setz-Isenegger.

Der Fall machte deutlich: Gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche Verfahren eingestellt werden, erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nicht. Zwar können Journalisten Einsicht in Verfügungen verlangen und erhalten diese in der Regel auch. Doch dazu müssen sie überhaupt erst wissen, welche Fälle eingestellt worden sind.

Dies will die SP mit ihrem Postulat ändern: Registrierten Journalistinnen und Journalisten soll ein geeignetes Instrument für einen einfachen Überblick zur Verfügung gestellt werden, wie es beispielsweise bei Swissmedic gehandhabt wird, so die Postulantin. «Ein (anonymisierter) Gesamtüberblick entspricht dem Anspruch nach der unbestrittenen Kontrollfunktion der Öffentlichkeit durch die Medien und kann damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung stärken.»

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