Luzerner Rechtsexpertin schlägt Lösung vor

Kesb-Fälle haben vor Bundesgericht kaum Chancen – weil Anwalt fehlt

Ohne Anwalt stehen die Chancen für einen Erfolg vor Bundesgericht eher schlecht. (Bild: zvg)

Eine Analyse hat gezeigt, dass Betroffene in Kesb-Fällen vor dem Bundesgericht meist den Kürzeren ziehen. Dies, weil sie oft ohne Anwalt für ihr Recht kämpfen. Hätten sie professionelle Unterstützung, könnte dies anders aussehen, findet Regina Aebi-Müller von der Universität Luzern.

Lediglich rund fünf Prozent der Beschwerden gegen die Kesb, die vor dem Bundesgericht landen, werden gutgeheissen. Bei zwei Drittel der Fälle entscheiden die Richter gar auf Nichteintreten. Das zeigt eine maschinelle Analyse von Bundesgerichtsurteilen durch das Tamedia-Datenteam, die in der «Sonntagszeitung» erschien. Insgesamt wurden fast 800 deutsch- und französischsprachige Urteile aus dem Zeitraum seit der Gründung der Kesb 2013 bis im Juli 2020 ausgewertet.

Die Analyse förderte einen möglichen Grund für die tiefen Erfolgschancen der Beschwerdeführer zutage: Nur selten haben sie nämlich einen Anwalt, in über zwei Dritteln der Fälle wenden sie sich eigenständig an das oberste Schweizer Gericht.

Warum treten sie ohne Anwalt vors Bundesgericht?

Dass sich diese Menschen zu wenig mit dem Rechtssystem auskennen, sei ein Problem. «Hauptsächlich dürfte die tiefere Erfolgsquote von Laienbeschwerden darauf zurückzuführen sein, dass Laien oftmals ein Rechtsverständnis haben, das von Gesetz und Rechtsprechung abweicht», teilt das Bundesgericht der Zeitung mit. Die Beschwerdeführer erwarteten, dass das Bundesgericht den Fall komplett neu aufrolle und prüfe.

Dabei hätte in der Schweiz jeder ein Recht auf eine unentgeltliche Rechtspflege. Warum nutzen das die Beschwerdeführer nicht? Eine mögliche Antwort kennt René Rall, Generalsektretär des Schweizerischen Anwaltsverbands: «Es könnte sein, dass die Kesb wesentlich zurückhaltender bei der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sind als die Gerichte. Vielfach sind die Beschwerdeführer dann gezwungen, auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten», sagt Rall zur Zeitung.

Erfolgsquote steigt mit Anwalt

Und hier setzt die Rechtsprofessorin der Universität Luzern, die Kesb-Spezialistin Regina Aebi-Müller, an: «Mit Blick auf die hohe persönliche Bedeutung dieser Fälle für die Betroffenen muss man sich fragen, ob es nicht grundsätzlich immer gerechtfertigt wäre, den Betroffenen von Anfang an einen durch den Staat finanzierten Anwalt zur Seite zu stellen.» Dies würde aber voraussetzen, dass es sich um geringfügige staatliche Eingriffe der Kesb handelt.

Trotzdem könnte dies die Aussichten der Beschwerdeführer verbessern: Wurde ein Anwalt eingeschaltet, steigt die Erfolgsquote bei Kesb-Entscheiden auf über zehn Prozent, wie die Datenanalyse zeigt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Sanazu
    Sanazu, 02.05.2021, 10:49 Uhr

    Schön wäre zu wissen wie komme ich ans Bundesgericht, wir haben schon mehrere Tausend Franken Anwaltskosten bezahlt, und die KESB zeigt sich in einer Machtposition und unterstützt Unwahrheiten Ungerechtigkeit. Ein Familienvater der sich für die Kinder einsetzt wird Diskriminiert , die Mutter welche der Luxus bevorsteht und nicht die Kinder kann sich mit Lügen und Schauspielern durch Unterstützung der KESB durchsetzen, Opfer und Leidtragend sind die Kinder, und sowas soll dem Kindeswohl entsprechen !!!

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