Bars und Fitnesszentren, Theater und Clubs bleiben zu: Wegen des verlängerten Teil-Shutdowns prüft die Zuger Regierung die bereits eingereichten Härtefall-Gesuche erneut. Den notleidenden Firmen sind bislang rund 18 Millionen Franken zugesprochen worden.
Nicht alle Branchen können bereits in der ersten Lockerungsrunde Anfang März wieder Kunden empfangen. Die am Mittwoch gefällten Entscheide des Bundesrates führen im Kanton Zug zur Ausrichtung weiterer Härtefallzahlungen.
Deshalb werden die bereits bewilligten Gesuche des Zuger Härtefallprogramms nun nochmals im Hinblick auf eine Erhöhung geprüft, wie die Finanzdirektion mitteilt. Die betroffenen Unternehmen – beispielsweise Restaurants oder Fitnesszentren – müssen hierfür nicht nochmals ein Gesuch einreichen.
Zug will unbürokratisch helfen
Sind die Voraussetzungen für zusätzliche Zahlungen erfüllt, werden diese für den Monat März gesprochen.
«Wer in den letzten Wochen bereits Härtefallunterstützung erhalten hat und den Betrieb weiterhin geschlossen halten muss, dürfte die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen», wird Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) in einer Mitteilung zitiert.
«Da wir in dieser emotional und finanziell schwierigen Zeit unbürokratische Hilfe gewähren möchten, sollen die betroffenen Unternehmen nicht nochmals das ganze formelle Prozedere der Gesuchseinreichung durchlaufen müssen.»
Bisher über 18 Millionen Franken gesprochen
Wer die Voraussetzungen des Härtefalls erfüllt, bisher aber noch kein Gesuch gestellt hat, könne dies noch bis zum 30. April 2021 machen.
In den letzten Tagen hat der Kanton Zug die ersten Tranchen der Unterstützungsleistungen für Härtefälle ausbezahlt. Bisher wurden Beiträge von rund 18 Millionen Franken gesprochen.
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