Massnahmenkritiker vor Strafgericht

Zuger steht wegen Parkbusse vor Gericht

Wie schon im Juni 2021 (Bild) fand auch im darauffolgenden Oktober eine Corona-Kundgebung auf dem Stierenmarktareal in Zug statt.

Als der Mitveranstalter einer Corona-Kundgebung auf dem Stierenmarktareal den Platz besichtigte, kassierte er eine Parkbusse. Dagegen wehrt sich der 43-Jährige am Zuger Strafgericht. Sein Argument: Verhältnismässigkeit. Es geht um 40 Franken.

Gerechnet hatten sie mit 3000 Personen, schliesslich kamen rund 500 Coronaskeptiker zur Kundgebung aufs Stierenmarktareal in Zug. «Wir rechnen ab mit sogenannten Verschwörungstheorien» war das Motto der Veranstaltungen vom Oktober 2021, die aus «polizeilicher Sicht ohne Zwischenfälle» verlief, wie die Zuger Polizei am gleichen Abend twitterte (zentralplus berichtete).

Mindestens ein rechtliches Nachspiel hat die Sache dennoch: Vor dem Zuger Strafgericht stand gestern ein 43-jähriger Schweizer, der sich gegen 40 Franken Parkbusse zur Wehr setzte. Diese hatte ihm die Zuger Staatsanwaltschaft aufgebrummt, nachdem er als Mitveranstalter der Kundgebung – zusammen mit einem Mitarbeiter der Stadt Zug – das Stierenmarktareal besichtigt hatte. Sein Auto hatte er ins Parkverbot gestellt. Zwar nur für einige Minuten. Doch das reichte, damit die Polizeiassistenz ihres Amtes walten konnte.

Beschuldigter: Ich habe nie parkiert, sondern angehalten

«Ich habe schon zu Recht Parkbussen bekommen, weil ich mich falsch verhalten hatte, dazu kann ich stehen. Aber ich kann auch dazu stehen, wenn ich gebüsst werde, ohne etwas Falsches gemacht zu haben», sagte der Beschuldigte, ein Mann mit adrettem Haarschnitt und fester Stimme, zu Einzelrichterin Svea Anlauf.

Der 43-Jährige erschien zehn Minuten zu spät vor Gericht, dafür ohne Anwalt und er verteidigte sich selbst. Er argumentierte, nie parkiert, sondern lediglich angehalten zu haben. Das Areal habe er nie verlassen und der Hilfspolizist sei in seinen Augen zu wenig als Hilfspolizist zu erkennen gewesen.

Zudem habe er einige Zeit nach dem Zwischenfall beobachtet, wie andere im Beisein der Polizei ihr Auto auf dem Platz abgestellt hätten und ohne Busse geblieben seien. «Ich appeliere an die Verhältnismässigkeit. In meinem Fall ist einzig und allein ein Freispruch verhältnismässig.»

Schuld ja, Strafe nein

Einzelrichterin Svea Anlauf sah das nicht ganz so. «Nur, weil andere sich nicht ans Recht hielten und nicht erwischt wurden, können Sie das nicht auch für sich beanspruchen», sagte die Richterin, als sie ihr Urteil begründete.

Dieses lautet: schuldig, aber straflos. Das Gericht kann von einer Strafe absehen, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind. Und von dieser Möglichkeit machte es am Mittwoch Gebrauch. Anlauf sprach von einem Bagatellfall, den man tatsächlich nicht mit dem klassischen Fall des Falschparkierers vergleichen könne.

Obwohl er straflos bleibt, verliert der Beschuldigte auf ganzer Linie. Das Gericht hat seine Schuld anerkannt und legt ihm die Verfahrenskosten von mindestens 500 Franken auf. 1000 Franken werden es, wenn der 43-Jährige eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt, sollte er etwa in Berufung gehen wollen. Ob er seinen Fall ans Obergericht weiterzieht, liess er gestern mit der Bemerkung offen, er nehme die zehn Tage Bedenkzeit in Anspruch. Denn zufrieden war er mit dem Urteil nicht – es fehlte ihm augenscheinlich die Verhältnismässigkeit.

Verwendete Quellen
  • Verhandlung am Zuger Strafgericht
  • Art. 52 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs
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