Rechtsstreit um Nutzerkommentar

Zuger Staatsanwaltschaft rückt Journalist auf die Pelle

Die Staatsanwaltschaft Zug fordert User-Daten von Journalist Lukas Hässig. (Bild: Screenshot SRF)

Eine Bankerin sieht sich durch einen Kommentar auf dem Portal «Inside Paradeplatz» in ihrer Ehre verletzt. Die Zuger Staatsanwaltschaft fordert deshalb von Journalist Lukas Hässig User-Daten. Der Fall könnte Mediengeschichte schreiben.

«Inside Paradeplatz» ist bekannt dafür, kein Blatt vor den Mund zu nehmen. Das gilt auch für den einen oder anderen Leser des Online-Portals. Praktisch zu jedem Artikel gehen mehr als dreissig Kommentare ein – rege werden die Berichte diskutiert.

Einer dieser Kommentare hat nun ein juristisches Nachspiel. Verfasst wurde er zu einem Artikel von Lukas Hässig. In dem Bericht macht der Journalist publik, dass Thomas Rühl, Kadermitarbeiter der Schwyzer Kantonalbank, noch immer vom Home Office aus arbeitet – und zwar in Dubai.

«Im Finanzparadies der Öl-Scheichs ist Rühl daheim, von dort aus liefert er seine Investment-Vorgaben für die Schwyzer Banker», heisst es im Text. Dieses «Privileg der Extraklasse» gebe zu reden.

«Klüngel»-Vorwurf in der Kommentarspalte

In der Kommentarspalte steht dann, dass Kaderränge mit «eigenen» Leuten gefüllt werden. Eine der CEO Susanne Thellung nahestehende Kadermitarbeiterin habe das Privileg, von Singapur aus zu arbeiten, was «intern für Ärger» sorge. Konkret wird die Mitarbeiterin im Kommentar als deren «Schmuse-Chätzli» bezeichnet.

«Ich mache das, um die Persönlichkeitsrechte meiner Leser zu schützen.»

Lukas Hässig

Eine der beiden Frauen sieht darin den Tatbestand einer Ehrverletzung erfüllt. Sie hat eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt, woraufhin die Zuger Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.

«Inside Paradeplatz» stellt sich schützend vor die Leser

Lukas Hässig, der «Inside Paradeplatz» betreibt, ist nun aufgefordert, den Untersuchungsbehörden sämtliche Daten zu liefern, die mit dem Nickname des Kommentarverfassers in Zusammenhang stehen. Dies geht aus einer Editionsverfügung hervor, die der Journalist anonymisiert veröffentlicht hat.

Hässig wehrt sich dagegen. Er hat die Versiegelung der Daten verlangt. Das heisst: Das Zwangsmassnahmengericht muss entscheiden, ob die Informationen für die Strafverfolgung überhaupt benutzt werden dürfen. «Ich mache das, um die Persönlichkeitsrechte meiner Leser zu schützen», sagt Hässig auf Anfrage.

«Es wird interessant sein zu sehen, wie das Zwangsmassnahmengericht diese Frage beantwortet, wenn es über die Entsiegelung der Daten entscheidet.»

Simon Canonica

Der beanstandete Kommentar ist weiterhin online. «Ich habe keine Löschungsaufforderung bekommen», sagt Hässig gegenüber zentralplus. Der Website des Portals ist zu entnehmen, dass «persönlichkeitsverletzende oder unflätige Wortmeldungen» angepasst oder gelöscht werden. Offenbar ist das aus Sicht von Hässig vorliegend nicht der Fall.

Kritik im beruflichen Kontext ist keine Ehrverletzung

Die Einschätzung des langjährigen Medienjuristen Simon Canonica geht in eine ähnliche Richtung: «Hier kann man sich mit Fug und Recht fragen, worin die Ehrverletzung bestehen soll», sagt er auf Anfrage. Gemäss Strafgesetz liegt eine üble Nachrede vor, wenn jemand eines «unehrenhaften Verhaltens» beschuldigt wird. Oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schä­digen.

Bezieht sich ein Vorwurf allerdings nur auf die berufliche Tätigkeit, besteht gemäss Bundesgericht keine Ehrverletzung. Vorliegend scheint der zuständige Staatsanwalt allerdings nicht im Vornherein ausgeschlossen zu haben, dass eine Ehrverletzung vorliegen könnte – sonst hätte er das Verfahren gar nicht erst eröffnet.

Wie weit geht die Pressefreiheit?

Damit stellt sich die Frage: Sind Kommentare eine journalistische Quelle? Dass diese nicht offengelegt werden müssen, garantiert die in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Pressefreiheit. «Es wird interessant sein zu sehen, wie das Zwangsmassnahmengericht diese Frage beantwortet, wenn es über die Entsiegelung der Daten entscheidet», meint Simon Canonica.

«Ich gebe mein Bestes, persönlichkeitsverletzende Wortmeldungen umgehend zu löschen.»

Lukas Hässig

Rückt der Journalist Lukas Hässig die Daten dennoch nicht heraus, riskiert er eine Busse wegen «Nicht­verhinderung einer strafbaren Veröf­fentlichung». «Dazu müsste der Staatsanwalt aber nachweisen, dass der Kommentarschreiber tatsächlich eine Ehrverletzung begangen hat», meint Simon Canonica.

So funktioniert es bei zentralplus

Bei «Inside Paradeplatz» können die Leserinnen übrigens ohne Klarnamen kommentieren – wie dies bei zentralplus auch der Fall ist. «Ich finde, es hat einen Reiz, wenn die User geradeheraus reden können», sagt Lukas Hässig dazu.

Der Journalist selber ist es, der die Kommentare löscht, wenn sie aus seiner Sicht die Grenzen des Erlaubten überschreiten. «Ich gebe mein Bestes, persönlichkeitsverletzende Wortmeldungen umgehend zu löschen. Es ist aber ein grosser Aufwand.»

Bei zentralplus werden die Kommentare nicht von der Redaktion bewirtschaftet. Es werden auch nur Beiträge von registrierten Usern direkt freigeschaltet. Alle anderen werden vor der Veröffentlichung überprüft (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Artikel Inside Paradeplatz: Topjob bei Schwyzer KB, mit Homeoffice in Dubai
  • Artikel Inside Paradeplatz: Top-Frau der Schwyzer Kantonalbank schaltet Justiz ein
  • Art. 248 StPO: Siegelung
  • Telefonat mit Lukas Hässig
  • Telefonat mit Simon Canonica
  • Art. 173 StGB: Üble Nachrede
  • Urteil 105 IV 111 des Bundesgerichts betreffend Ehrverletzung im beruflichen Umfeld
  • Artikel Humanrights zur Pressefreiheit
  • Art. 28a StGB betreffend Quellenschutz
  • Art. 322 bis StGB betreffend Nicht­verhinderung einer strafbaren Veröf­fentlichung
  • SRF-Dok-Film über Lukas Hässig und den CSS-Skandal, den er aufdeckte
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6 Kommentare
  • Profilfoto von Franco
    Franco, 04.09.2022, 09:18 Uhr

    Sehr guter Bericht – Bravo! Zumal IP zurzeit mit weiteren Substanziellen Klagen zu kämpfen hat. Pressefreiheit ist unbestritten und muss auch so bleiben – aber bitte fair, mit Anstand und wahrheitsgetreu!

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  • Profilfoto von John
    John, 01.09.2022, 09:39 Uhr

    «Kritik im beruflichen Kontext ist keine Ehrverletzung» – Eine Tatsache an die sich der leitende Luzerner Staatsanwalt vorsätztlich nicht hält.

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 31.08.2022, 23:30 Uhr

    «Bei zentralplus … werden auch nur Beiträge von registrierten Usern direkt freigeschaltet. Alle anderen werden vor der Veröffentlichung überprüft»

    Stimmt nicht; auch Beiträge von einigen registrierten Benutzern werden vor der Veröffentlichung überprüft.

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 01.09.2022, 07:01 Uhr

      Grundsätzlich werden bei registrierten Nutzerinnen und Nutzern die Kommentare direkt freigeschaltet. Sollte sich jedoch zeigen, dass jemand wiederholt nicht mit diesem Vertrauensbonus umgehen kann und sich nicht an die vereinbarten Regeln hält, müssen wir dies einschränken können. Dazu sind wir auch aus rechtlichen Gründen verpflichtet. Erfreulicherweise können wir diese Einzelfälle an einer Hand abzählen.

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  • Profilfoto von Tom
    Tom, 31.08.2022, 18:36 Uhr

    Interessant wäre es zu erfahren weshalb die Anzeige im Kanton Zug und nicht im Kanton Schwyz eingereicht wurde

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    • Profilfoto von Mark
      Mark, 31.08.2022, 20:58 Uhr

      Interessante Frage, denn die als Schmuse-Chätzli bezeichnete Frau war bis vor kurzem noch für Partners Group in Singapore tätig. Ob die Zuger Staatsanwälte als scharfe Hunde gelten?

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