Luzerner Befürworter

«Jagdgesetzrevision schafft verträgliches Nebeneinander von Mensch und Wildtier»

Carolina Rüegg (Tourismusdirektorin Flühli Sörenberg), Peter Schilliger (FDP-Nationalrat), Hella Schnider (Bäuerin) und Peter Krummenacher (Geschäftsführer Revierjagd Luzern) (v. l.) (Bild: zvg)

Klare Regeln und ein besserer Schutz für Biber und Luchs: Die Befürworter des revidierten Jagdgesetzes sehen in der Vorlage eine Chance, das Nebeneinander von Natur und Landwirtschaftsgebieten zu ermöglichen.

Soll der Wolf zum Abschuss freigegeben werden oder nicht? Es ist wohl die Kernfrage rund um die Jagdgesetzrevision, über die das Schweizer Stimmvolk am 27. September abstimmt.

Laut dem Luzerner Befürworter-Komitee bliebe der Wolf ein geschütztes Tier. Ein kantonaler Wildhüter dürfte Problemtiere dann schiessen, wenn sie ihre Scheu verlieren und sich in Siedlungsgebieten aufhielten, oder aber wenn sie Herdenschutzmassnahmen umgehen, heisst es in einer Mitteilung. Dazu müsste der Kanton mit dem Bund Rücksprache halten. Ausserdem unterstehe der Abschuss dem Verbandsbeschwerderecht.

Thema ist der Wolf vor allem im Entlebuch, gerade in Verbindung mit dem Tourismus. «Die Wölfe scheinen immer mehr die Scheu vor den Menschen zu verlieren. In Wohn-, Arbeits- und Tourismusgebieten haben sie aber nichts verloren», wird Carolina Rüegg, Tourismusdirektorin von Flühli Sörenberg, zitiert.

Klare Regeln bei Konfliktsituationen

Die Befürworter sehen in der Vorlage auch einen Fortschritt: Das revidierte Jagdgesetz stärke den Natur- und Artenschutz; Biber, Luchs oder Graureiher würden besser geschützt, da der Bund sie nicht mehr zu jagdbaren Arten erklären könne. Zudem würden die Kantone vom Bund mehr finanzielle Unterstützung erhalten. Wildtierkorridore würden mit bis zu vier Millionen Franken unterstützt – mit der Vorlage würden sie auch gesetzlich verankert.

Das neue Gesetz ermögliche ein «verträgliches Nebeneinander von Wildtier und Mensch», wird Bäuerin Hella Schnider aus Flühli in der Mitteilung zitiert. Bei Konfliktsituationen mit geschützten Tieren schaffe es klare Regeln.

Gleichzeitig fällt ein Teil der Verantwortung auf die Jäger. Mit dem neuen Gesetz würde der Nachweis ihrer Treffsicherheit und die zwingende Nachsuche nach verletzten Tieren verschärft. Das sei im Interesse der Jägerschaft. Ihre Hege und Pflege der Landschaften und der Wildtierbestände seien im Kanton geschätzt und anerkannt, erklärt Peter Krummenacher, Geschäftsführer von Revierjagd Luzern. «Die Jäger setzen sich für ein modernes und fortschrittliches Jagdgesetz ein.»

Mit welchen Argumenten die Gegner die Vorlage bekämpfen, liest du hier:

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Markus Dörner
    Markus Dörner, 22.09.2020, 00:36 Uhr

    Wie verlogenen und falsch!
    Die Verantwortlichen sollten sich einfach nur schämen!
    Eine Schande für die Schweiz, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein!

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    Sandra Klein, 27.08.2020, 07:51 Uhr

    Heute sind Abschüsse nur erlaubt, wenn ein geschütztes Tier wie der Luchs oder der Wolf grossen Schaden angerichtet hat oder Menschen erheblich gefährdet. Neu dürfen diese bereits präventiv geschossen werden, um Schäden an Schafen und Ziegen zu verhindern. Die Kantone müssen den Bund dazu nur noch anhören, eine Zustimmung wie heute brauchen sie nicht mehr. Das heisst, ein Kanton wie Wallis, wo heute schon ungestraft gewildert werden darf, wird Wölfe und Luchse innerhalb kurzer Zeit abgeschossen haben.

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    Martin Schleiss, 26.08.2020, 21:23 Uhr

    Den Befürwortern scheint es an Argumenten zu fehlen. Ich lese hier nur schön klingende Worte. Aber warum man diesem Gesetz wirklich zustimmen soll: Fehlanzeige. Problemtiere dürfen schon heute geschossen werden, die zwingende Nachsuche nach verletzten Tieren ist für Jäger schon heute Pflicht. Wenn die Argumente ausbleiben, macht das misstrauisch, da stimme ich klar NEIN.

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    Andrea Stahl, 26.08.2020, 20:52 Uhr

    Die vier proper lächelnden Personen sind ja schöne Vertreter ihrer Zunft. Das neue Gesetz ermögliche ein «verträgliches Nebeneinander von Wildtier und Mensch», wird Bäuerin Hella Schnider aus Flühli in der Mitteilung zitiert. Bei Konfliktsituationen mit geschützten Tieren schaffe es klare Regeln. Die klare Regel lautet also: Bist Du mir im Weg, Tier, so räume ich Dich aus dem Weg. Das ist doch eine klare Regel. Ob die heute noch geschützten Tiere diese auch kennen und vorher einen Bogen um die Schweiz machen? Es ist zu bezweifeln. Aber dafür haben wir dann den anderen munteren Befürworter, der nach erfolgter Jagr einen Luchs, Wolf, Hasen oder Biber als Trophäe mit nach Hause nehmen kann.

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    Markus Zopfi, 26.08.2020, 18:48 Uhr

    Ach, das strotzt ja tatsächlich vor Unwahrheiten. Biber und Luchse würden besser geschützt? Wie denn, indem man sie einfach abschiesst? Einfach nur zynisch sowas! Ich wünsche diesen vier lustigen Jägern nicht, dass man sie auf diese Art und Weise schützt…

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    Alois Iten, 26.08.2020, 17:24 Uhr

    Hier wird schlicht und einfach gelogen. Es gibt gegen Abschüsse kein Verbandsbeschwerderecht. Aus den Erläuterungen des Bundes: «Besondere Bedeutung bekommt der Mitteilungspflicht von Verfügungen gegen einzelne schadenstiftende Tiere jagdbarer Arten während deren Schonzeit zu, da das Verbandsbeschwerderecht gegen entsprechende Verfügungen im Jagdgesetz entzogen ist (Art. 12 Abs. 2 JSG letzter Satz)» Ausserdem: Ausgerechnet der Gruppe Wolf wird überhaupt kein Verbandsbeschwerderecht zugestanden. Und nicht zuletzt tun genau diese Gruppierungen, die sich hier mit Unwahrheiten für dieses Abschussgesetz einsetzen, alles dafür, damit das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt, respektive abgeschafft wird.

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