Luzern: Drei Jahre für Informatik-Leiter gefordert

IT-Debakel: Chef-Beamter vor Gericht

Noch gibt es zu wenige Informatik-Lehrstellen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der ehemalige Leiter der Luzerner Dienststelle Informatik soll Provisionen von mehr als 320’000 Franken eingestrichen haben. Diesen Mittwoch verhandelt das Luzerner Kriminalgericht den Fall – in dem womöglich auch die Rolle von Regierungsrat Marcel Schwerzmann zu reden geben dürfte.

Ein Kadermann der Luzerner Kantonsverwaltung soll sich durch «Provisions- und Tippgeberverträge» mit privaten Firmen einen sechsstelligen Zusatzverdienst ermöglicht haben. Diesen Vorwurf erhebt die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Leiter der kantonalen Dienststelle Informatik.

Diesen Mittwoch verhandelt das Luzerner Kriminalgericht den Fall, der beim Publikwerden 2013 für grosse Schlagzeilen sorgte (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen ungetreue Amtsführung, möglicherweise Vorteilsannahme sowie mehrfache Urkundenfälschung vor. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

«Undurchsichtiges Vertragswerk»

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Dienststellenleiter vor, zwischen 2009 und 2011 persönlich und über eine von ihm gegründete und beherrschte Firma Provisionen im Gesamtwert von 323’000 Franken bezogen zu haben. Konkret habe er gestützt auf sogenannte «Zusammenarbeits- oder Tippgeberverträge» mehrfach unrechtmässig Geld eingestrichen. Dies, indem er Firmen Aufträge vergab und dafür eine Provision kassierte – ohne dies dem Kanton als Arbeitgeber zu melden, geschweige denn die Summe abzuliefern.

Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Mannes, der bereits vor seinem Eintritt in den Staatsdienst mit mehreren Firmen verbandelt war – und als Dienststellenleiter seine Funktion ausgenutzt habe. Der Angeklagte war nämlich vor seiner Zeit bei der Kantonsverwaltung als externer Projektleiter für die Dienststelle Informatik tätig – und bereits damals habe es «ein undurchsichtiges Vertragswerk» gegeben, «von welchem der Beschuldigte profitierte».

Inwiefern das strafrechtlich relevant ist, bleibt in der Anklageschrift offen. Trotzdem kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Beschuldigte damit verantwortlich für die Auswahl des Lieferanten gewesen sei, er habe den «Tipp» gegeben und einer massgeblich involvierten Firma die Türe zur Dienststelle geöffnet.

Problematische Doppelrolle

Klar ist, dass es spätestens dann heikel wurde, als der Beschuldigte auf den 1. Oktober 2009 zum Dienststellenleiter ad interim ernannt wurde. Gemäss Staatsanwaltschaft unterliess er es, gegenüber seinen Vorgesetzten offenzulegen, dass er mit diversen Anbietern Verträge hatte – und somit an den Aufträgen des Kantons umsatzbeteiligt war. In der Anklageschrift wird ein Motiv angedeutet: Mit dem Übertritt von der Privatwirtschaft in den Staatsdienst sei das monatliche Einkommen des Beschuldigten von ursprünglich über 60’000 Franken im Schnitt auf rund 15’400 Franken gesunken.

«Porno-Beamte» und fehlende Kontrolle

Die Vorfälle in der Dienststelle Informatik haben auch auf dem politischen Parkett für Furore gesorgt. Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates kritisierte, dass Marcel Schwerzmann als Departementsvorsteher die Tragweite der Vorfälle unterschätzt habe.  Die Regierung und auch Schwerzmann räumten später Fehler ein. Der Regierungsrat leitete zudem 2014 eine administrative Untersuchung ein, die zum Schluss kam, dass die interne Kontrolle versagte. 

Für nationale Schlagzeilen sorgte zudem der «Web-Gate», der im März 2015 publik wurde: Eine vertrauliche Analyse von 2010 zeigte, dass zahlreiche Kantonsangestellte privat surften – und mancher während der Arbeit Pornoseiten besuchte. Zudem kam es zwischen 2007 und 2015 zu zahlreichen Chefwechseln in der Dienststelle. Seit Anfang Woche sind die aufgrund der damaligen Vorfälle getroffenen Massnahmen im IT-Bereich nun vollständig umgesetzt (zentralplus berichtete).

Ende 2010 – damals als ordentlicher Dienststellenleiter – soll er mit den Verantwortlichen einer Firma eine Vereinbarung getroffen haben, wonach er im Jahr 2010 von sämtlichen Aufträgen 15 Prozent, im Jahr 2011 zehn Prozent erhalten sollte. Gemäss Anklageschrift entstand mit diesem Vertrag «ein fataler Anreiz»: Der Beschuldigte sei daran interessiert gewesen, dass die Dienststelle möglichst viele Aufträge an die involvierte Firma vergab, um via Provisionen davon zu profitieren.

Im Fokus stand bei der politischen Aufarbeitung auch Regierungsrat Marcel Schwerzmann, der oberste Vorgesetzte des Angeklagten (siehe Box). Laut Anklageschrift waren Schwerzmann weder der obengenannte Vertrag noch sein Inhalt bekannt. Ein Punkt, den die Verteidigung offenbar anzweifelt.

Die Verteidigung behauptet, dass Schwerzmann von den Verträgen des Dienststellenleiters gewusst habe. Dies sagt Patrick Senn, der Kommunikationsbeauftragte des Angeklagten. Die Verträge würden aber aus der Zeit vor dem Amtsantritt des Beschuldigten stammen. Senn rügt zudem, dass entsprechende Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt worden seien. Marcel Schwerzmann wollte sich auf Anfrage von zentralplus nicht zum Prozess und diesen Vorwürfen äussern.

Drei Jahre Haft gefordert

Dass seine Doppelrolle problematisch sein dürfte, war dem Beschuldigten laut Anklageschrift klar. Denn eine der Firmen, mit denen er als Projektleiter zusammenarbeitete, habe ihn nach seinem Wechsel in die Verwaltung zur Auflösung der bisherigen Verträge gedrängt, weil sie aus ihrer Sicht als Bestechung angesehen worden wären. Spätestens im November 2009 sei dem Beschuldigten klar gewesen, «dass eine Doppelfunktion als Dienststellenleiter und eine vertragliche Verknüpfung mit einem Anbieter heikel und rechtlich nicht opportun war», heisst es in der Anklageschrift.

Abgesehen von der ungetreuen Amtsführung wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Urkundenfälschung vor. Er habe im Hinblick auf eine Prüfung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung nachträglich drei Verträge aufgesetzt und dort frühere Daten eingetragen, um die Sache zu vertuschen. Gegen zwei Verantwortliche von involvierten Firmen laufen ebenfalls Untersuchungen – die beiden Verfahren sind laut Anklageschrift noch pendent.

Ende Juni 2011 reichte der Angeklagte seine ordentliche Kündigung ein. Kurze Zeit später stellte die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) bei Beschaffungen der Dienststelle im Zeitraum von 2009 bis 2011 Unregelmässigkeiten fest. Dies meldete sie Ende 2011 dem Regierungsrat. Strafrechtlich ins Rollen kam der Fall durch eine Strafanzeige der Staatskanzlei im März 2013.

Die Staatsanwaltschaft beantragt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 200 Franken.

Hinweis: zentralplus wird im Verlaufe des Tages über die Verhandlung am Kriminalgericht berichten.

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