Handel mit illegalem Holz verboten

Illegal gefälltes Holz soll auch in der Schweiz nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat eine entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes bereinigt. Art und Herkunft des Holzes müssen künftig deklariert werden. Das revidierte Umweltschutzgesetz sieht vor, dass diese Vorschriften auch auf andere Rohstoffe und Produkte ausgeweitet werden können, etwa auf das umstrittene Palmöl. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind.

Quelle:swisstxt
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