Gotthardstrecke: Züge nicht gesetzeskonform

Die SBB wollen für 800 Millionen Franken 29 neue Züge für die Gotthard-Basisstrecke kaufen. Sie prüfen unter anderem den Kauf von Neigezügen des Typs ETR610. Dies, obwohl das Bundesamt für Verkehr (BAV) klar darauf hinweist, dass dieser Zugtyp gegen das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verstösst.

Am letzten Dienstag habe ein Treffen zwischen BAV und SBB stattgefunden, bestätigt ein BAV-Sprecher gegenüber der SDA einen Artikel in der «AargauerZeitung». Besprochen wurden Zulassungsfragen für neue Züge auf der Gotthardachse. Insbesondere machte das BAV darauf aufmerksam, dass bei Neubeschaffungen das seit 2004 geltende BehiG im öffentlichen Verkehr zu respektieren sei.

Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen demnach autonomen Zugang zu Zügen haben. Konkret heisst dies, dass auch eine Person mit Rollstuhl oder mit Rollator selbstständig ein- und aussteigen kann. Der ETR 610 erfüllt diese Anforderung gemäss BAV nicht.

Bei der SBB gibt man sich unbeeindruckt. Bei den neuen Zügen könnte es sich unter anderem auch um ETR610 handeln, teilt die SBB auf Anfrage mit. Der Evaluationsprozess laufe noch, man prüfe verschiedene Optionen. Auf der heutigen, alten Gotthardstrecke sind ebenfalls ETR610-Züge im Einsatz – hier allerdings mit dem Segen des BAV. Denn Ausnahmen sind möglich, wenn dank der Neigetechnik Fahrzeit eingespart werden kann. Auf der kurvenreichen Strecke über den Gotthard ist dies der Fall, der neue Basis-Strecke verläuft hingegen deutlich gerader.

Die SBB haben den Grossauftrag für die 29 neuen Züge im Jahr 2012 ausgeschrieben. Nach Verzögerungen soll nun im ersten Halbjahr 2014 ein Entscheid fallen, wie die SBB mitteilt. Insgesamt sind vier Offerten eingegangen, der Kauf von weiteren Neigezügen ist eine zusätzliche Option.

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