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In der Stadt Luzern wird Ausländern immer wieder der Einlass in Klubs und Bars verweigert. «Heute nur für Stammgäste» oder «Ich kenne dich nicht» lauten die Klassiker unter den Begründungen der Türsteher. Aber stimmt das auch? Oder geht es in Tat und Wahrheit nicht eher um eine Auslese der Nationalitäten? zentral+ hat bei acht Luzerner Klubs den Test gemacht.
Freitagabend. Die Partymeute macht sich bereit, um die Luzerner Klubs und Bars unsicher zu machen. Sitzen die Haare? Wie viel soll der Abend kosten? Fragen, die die Ausgangsfreudigen beschäftigen, bevor sie sich ins Nachtleben stürzen.
Test mit sechs Personen
Anders ist es vorab bei männlichen Personen aus Südosteuropa oder Nordafrika. Hier drehen sich die Gespräche vor dem Ausgang darum, ob und wo man geduldet wird. Die Selektion durch den Türsteher ist gnadenlos und erfolgt häufig nach äusseren Merkmalen. Endstation Ausweiskontrolle.
Dagegen setzt sich die Gruppe «Aktion Einlass für alle» ein. zentral+ hat sich an einem Freitagabend mit den Verantwortlichen und einer sechsköpfigen Versuchsgruppe ins Luzerner Nachtleben gestürzt. Auf der Suche nach Gleichberechtigung und halbwegs nachvollziehbaren Begründungen – und Verstössen gegen das Gesetz (siehe Box am Ende des Artikels).
Treffpunkt: 23 Uhr beim Torbogen. Die Teilnehmer des Versuchs bestehen aus drei Schweizern und drei Ausländern. Es sind A.*, H.* und S.*, die den Ausländerstatus B, beziehungsweise F besitzen. Alle drei sind kurdischer Abstammung. Die Kleidung ist homogen, um dieselben Voraussetzungen zu gewährleisten. Mit Hemd, Jeans und Turnschuhen bekleidet nehmen wir den ersten Club, das «Roadhouse», in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof in Angriff.
Erste Hürde: Roadhouse
A. und H. gehen vor, mit gutem Abstand zur zweiten Gruppe, bestehend aus zwei Schweizern. Der Kurde A. zeigt dem Türsteher seinen Ausweis. Skeptisch begutachtet dieser die Plastikkarte – wendet sie mehrmals. Schliesslich darf er doch passieren. Anders sieht es bei H. aus. Er wird aussortiert, während die Türsteher weiter tüchtig Kundschaft in den ohnehin vollen Club lotsen.
Die Begründung? «Ich kenne dich nicht», habe der Türsteher H. gesagt. Als er aufgrund der fragwürdigen Ausrede insistiert, folgt bereits die nächste: H. habe dem Türsteher seinen Ausweis nicht gezeigt. Und obwohl er diesen erneut dem Türsteher unter die Nase hält, wird H. das Roadhouse heute nicht mehr betreten können.
«Ich kenne dich nicht»
Auch S. schaffte es nicht bis in die Räumlichkeiten des Roadhouses. Seine Präsenz wird ebenfalls mit «Ich kenne dich nicht» von Seiten des Türstehers abgetan. Nach langem Insistieren fügt der Türsteher an: «Wir lassen heute nicht viele Leute rein.» Schliesslich wird S. noch mitgeteilt, dass blaue Ausweise unerwünscht seien. Er besitzt, wie auch H., einen F-Ausweis (vorläufig aufgenommen). Das Roadhouse wollte gegenüber zentral+ keine Stellungnahme abgeben.
In der Stadt Luzern gibt es auch Klubs und Bars, die sich öffentlich dazu bekennen, beim Einlass nicht rassistisch zu sein:
- Meyer Kulturbeiz
- Neubad
- Sedel
- Treibhaus
- Uferlos
- Bourbaki
Folgende Organisationen unterstützen die Aktion «Einlass für alle»:
- Amnesty International – Hochschulgruppe Luzern
- Asylnetz Luzern
- Junge Grüne Luzern
- JUSO Luzern
- Lagota
- Mondoj – autonome Schule
- RomeroHaus
Mit Schweizer Begleitung klappt’s
Wir versuchen einen neuen Anlauf, diesmal im «Rok». Nun versucht es A. alleine. H. und S. wollen jeweils in Begleitung eines Schweizers in den Club gelangen. Das Resultat überrascht nicht. A., ohne Begleitung, scheitert bei den Türstehern. H. und S. hingegen dürfen in Begleitung eines Schweizers rein – jedoch erst, nachdem die Türsteher des Letzteren Jackentaschen gründlich durchsucht hatten.
Der nächste Versuch findet im «Schwarzen Schaf» statt. A. und S. versuchen es auf eigene Faust. Dicht dahinter folgen ihnen zwei Schweizer der Versuchsgruppe. «Heute ist ein privater Anlass», gibt der Türsteher den beiden Ausländern zu verstehen, während er die beiden Schweizer und weitere Gäste hinein winkt.
Frust und Resignation
Beim «Weissen Schaf» gleich nebenan bleibt A. ebenfalls chancenlos. «Heute nur für Stammgäste», so der Türsteher. Gleichzeitig lässt er weitere Gäste passieren. Der Kurde ist sichtlich genervt und diskutiert mit dem Türsteher. Nachdem er keine für ihn nachvollziehbaren Argumenten hört, beginnt A. zunehmend zu resignieren. «Jedes Wochenende dasselbe!», echauffiert sich der Familienvater und Ehemann einer Schweizerin.
Er habe genug und wolle nach Hause, gibt uns A. um zirka halb eins zu verstehen. Er steigt in ein Taxi. Immerhin dort wird ihm Zutritt gewährt.
«Ich muss das klären»
Das Verhalten der Türsteher erstaunt André Borba vom schwarzen Schaf: «Sonst passiert das eigentlich nie.» Es sei unverständlich für ihn, dass die Türsteher die Ausländer nicht reingelassen hätten. «Besonders, weil ich als Portugiese selbst Ausländer bin», so Borba. Sie würden normalerweise internationale Gäste immer willkommen heissen. Er wolle das Verhalten der Türsteher erst klären. Denn: «Die Türsteher sind von einer eigenständigen Firma angestellt.»
Blauer Ausweis unerwünscht
H. versucht es derweil in der Bar nebenan, im «Franky». Mit Erfolg: Der Kurde darf hinein und gönnt sich im Zeichen des Erfolgs gleich ein Bier. Doch selbstverständlich sei es nicht gewesen, dass ihm der Zutritt ins Franky gewährt wurde. «Eigentlich lassen wir Leute mit einem F-Ausweis nicht rein», gibt der Türsteher zu verstehen. Da es jedoch an Kundschaft mangelte, war aunahmsweise auch H. willkommen. Eine Erklärung von Seiten der Betreiber blieb bis heute aus.
Schliesslich waren die Versuche bei den restlichen drei Clubs, dem «Penthouse», dem «Princess» und dem «Casablanca» von Erfolg gekrönt. Mit etwas Glück. Denn bei all diesen herrschte im Inneren Leere – von der üblichen Kundschaft keine Spur. Und so war S. und H. für einmal der Zutritt doch gegönnt. Denn Geld regiert nicht nur die Welt, sondern auch das Klubleben.
* Namen der Redaktion bekannt
Mögliche Verstösse gegen das Gesetz |
Ein Klubbetreiber hat das Recht, Besuchern den Einlass zu verweigern, solange kein Verstoss gegen das Rassendiskriminierungsverbot oder den Persönlichkeitsschutz vorliegt. Laut der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) hätten die Betriebe zwar das Recht, eine Gästeselektion vorzunehmen. Dabei dürfe aber das Diskriminierungsverbot nicht verletzt werden. So sei eine Einlassverweigerung für Personen auf Grund der Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, des asyl- oder ausländerrechtlichen Status oder einer Behinderung unzulässig. Verstösse können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Auch die öffentliche Ankündigung rassistischer Einlassverweigerungen ist nach Rassendiskriminierungsstrafnorm rechtswidrig. Zulässig ist die Gästeselektion, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, den Einlass zu verweigern. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein Gast bereits gewalttätig war oder anderweitige Probleme wie etwa sexuelle Belästigungen auftraten. Der Klubbetreiber hat auch das Recht, für eine gute Geschlechterdurchmischung zu sorgen und Frauen- oder Männerabende durchzuführen. |
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