Gericht zu Kosten AKW-Stilllegung

Im Milliardenstreit um die Stilllegung von AKW hat das Bundesgericht BGer einen Entscheid des Bundesrats aufgehoben. Laut dem Urteil darf die Kosten für die Stilllegung nicht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek festlegen, wie der Bundesrat entschieden hatte. Zuständig sei die Verwaltungskommission des Stillegungs- und Entsorgungsfonds Kernanlagen Stenfo. Damit heisst das BGer eine Beschwerde der Schweizer AKW-Betreiber und des Zwischenlagers Würenlingen gut. Der BR habe mit der Delegation der Kostenbemessung ans Uvek gegen das Kernenergiegesetz verstossen.

Quelle:swisstxt
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