28.02.2020, 14:48 Uhr Gericht zu Kosten AKW-Stilllegung
Im Milliardenstreit um die Stilllegung von AKW hat das Bundesgericht BGer einen Entscheid des Bundesrats aufgehoben. Laut dem Urteil darf die Kosten für die Stilllegung nicht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek festlegen, wie der Bundesrat entschieden hatte. Zuständig sei die Verwaltungskommission des Stillegungs- und Entsorgungsfonds Kernanlagen Stenfo. Damit heisst das BGer eine Beschwerde der Schweizer AKW-Betreiber und des Zwischenlagers Würenlingen gut. Der BR habe mit der Delegation der Kostenbemessung ans Uvek gegen das Kernenergiegesetz verstossen. (swisstxt)
War dieser Artikel nützlich für Dich?
Ja
Nein
War dieser Artikel nützlich für Dich?
Löse ein freiwilliges Abo und hilf uns, Artikel wie diesen auch in Zukunft anzubieten.
Löse ein freiwilliges Abo und hilf uns, Artikel wie diesen auch in Zukunft anzubieten.
Deine Meinung ist gefragt!
Um kommentieren zu können, musst Du auf zentralplus eingeloggt sein. Bitte logge dich ein oder registriere dich jetzt und profitiere von den Vorteilen für z+ Community Mitglieder.
Deine Meinung ist gefragt!