Anwohner bekommen recht

Gericht kippt Verkehrsregime auf der Luzerner Dreilindenstrasse

Dreilindenstrasse oder weiter über den Abendweg zur Adligenswilerstrasse: Der Verkehr zu Stosszeiten gibt im Quartier viel zu reden. (Bild: Screenshot Google Maps)

Um den Verkehr in die Stadt zu entlasten, wurde im Dreilinden-Quartier ein neues Verkehrskonzept umgesetzt. Die Anwohner beschwerten sich jedoch sogleich. Das Kantonsgericht gibt ihnen recht.

In Stosszeiten hat oft der öffentliche Verkehr das Nachsehen. Auch im Dreilinden-Quartier war das so. Die Stadt Luzern hat deshalb ein neues Regime eingeführt. In der Rushhour dürfen Privatautos ab dem Abendweg nicht mehr über die Dreilindenstrasse Richtung Innenstadt fahren. Sie werden stattdessen über die Adligenswilerstrasse geleitet (zentralplus berichtete).

Dagegen regte sich jedoch Widerstand. Die Anwohner waren mit der Änderung gar nicht zufrieden und reichten insgesamt 49 Beschwerden ein. Das war 2018. Weil es keine Einigung gab, musste nun das Kantonsgericht entscheiden. Dieses gibt den Anwohnern recht, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Cyrill Lauper, der die Beschwerdeführer als Anwalt vertritt, führt gegenüber der Zeitung aus: «Das Kantonsgericht beurteilte die verkehrsrechtliche Evaluation der geplanten Massnahmen in diversen Punkten als klar ungenügend.»

Stadt will nachbessern

Die Anwohner sehen das Problem nicht per se in der Dreilindenstrasse, sondern bei der Wey- und Stadthofstrasse. Doch ein fairer Austausch mit den Betroffenen habe nicht stattgefunden, weshalb auch das Gericht zum Schluss kommt, dass eine Gehörverletzung vorliegt.

Nun muss die Stadt also wieder über die Bücher. Vom Projekt ganz absehen will sie jedoch nicht, wie sie der Zeitung mitteilt. Sie muss nun jedoch nachbessern.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon