EGMR: CH darf Mann des Landes verweisen

Die Schweiz durfte einen verurteilten Sexual-Straftäter für mehrere Jahre des Landes verweisen, obwohl der Spanier in der Schweiz geboren wurde und immer hier wohnhaft war. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg. Er sah keine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention. Das Schweizer Bundesgericht BGer habe die persönliche Situation des Mannes genügend berücksichtigt. Das BGer hatte den Mann wegen sexuellen Handlungen an einem Kind und Konsum von Betäubungsmitteln verurteilt und für 5 Jahre des Landes verwiesen.

Quelle:swisstxt
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