Regierung: Nothilfe soll nicht zu attraktiv werden

Luzern will nicht alle unterirdischen Asylunterkünfte schliessen

Das Innere einer Asylunterkunft. (Bild: Lina Friedrich)

Wer im Kanton Luzern Nothilfe bezieht, kann auch weiterhin in einer Zivilschutzanlage einquartiert werden. Der Regierungsrat lehnt einen Verzicht auf unterirdische Unterkünfte ab. Er will keine Anreize für den Verbleib in der Schweiz schaffen.

Der Kanton Luzern will abgewiesene Asylbewerber auch zukünftig in Zivilschutzanlagen unterbringen. Er lehnt ein Postulat der Grünen ab, das den Verzicht auf unterirdische Unterkünfte forderte.

Die grüne Kantonsrätin Christina Reusser verlangte, dass der Kanton künftig auch Nothilfe beziehende Personen in Gebäuden über der Erde einquartiert. «Die unterirdische Unterkunft ist für niemanden eine angemessene Unterkunft», hält Reusser in ihrem Postulat fest. Sie verweist auf Stellungnahmen der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und von Gesundheitsexperten, welche die Luftqualität, den engen Raum, den Lärm und das fehlende Tageslicht in unterirdischen Anlagen bemängeln.

Luzern will keine Anreize schaffen

Der Regierungsrat ist indes anderer Meinung. Wer Nothilfe beziehe, sei illegal in der Schweiz anwesend, argumentiert er in seiner Antwort auf Reussers Postulat. Es handelt sich in der Regel um Menschen mit einem rechtskräftigen Nichteintretens- oder einen negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid. Sie können aufgrund eines fehlenden Rücknahmeabkommens mit ihrem Heimatland nicht ausgeschafft werden oder weigern sich, das Land zu verlassen.

Sie haben ein Anrecht auf Unterstützung. Für den Regierungsrat ist aber klar: «Art und Umfang der Nothilfe sollen sich auf das absolut Notwendige beschränken und keinen Anreiz zum weiteren Verbleib in der Schweiz schaffen.» Deshalb solle der Unterschied zwischen Sozialhilfe zu Nothilfe «im Sinne einer Zäsur sicht- und spürbar sein».

Müssen Betroffene in einer Zivilschutzanlage übernachten, entspreche des «jener menschenwürdigen Unterbringung, die für die Nothilfe gestützt auf die vorstehenden Ausführungen vorgesehen ist». Das sei zudem rechtskonform. Der Regierungsrat verweist auf ein entsprechendes Bundesgerichtsurteil. 

Deshalb will er die unterirdische Unterbringung von Nothilfebeziehenden als «mögliche Variante» beibehalten. Gleichzeitig hält die Regierung fest, dass man nach Möglichkeit versuche, unterirdische Unterbringungen zu vermeiden.

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