Krienser ärgert sich über «rückständige» Gesetze

Luzerner Polizei büsst E-Wheel-Fahrer

Das E-Wheel darf hier nicht auf öffentlichem Grund benutzt werden.

(Bild: PD)

Ein Krienser Student, der mit einem E-Wheel (Einrad) unterwegs war, wurde von der Polizei gebüsst und meldete sich bei der Zeitung. In anderen Grosstädten gehörten diese zum Strassenbild, in Luzern nicht.

Hat die hiesige Polizei Mühe mit modernen Verkehrsmitteln? Diesen Schluss legt ein Artikel in der «Luzerner Zeitung» nahe. Die beliebter werdenden E-Wheels fallen offenbar durch alle Raster.

Dies musste der in Kriens wohnhafte Walliser Daniel Ottersbach (25) erfahren. Der Student hat sich ein E-Wheel, ein elektrisches Einrad, gekauft. Damit fährt er jeweils nach Horw zur Hochschule für Technik und Architektur. Bis auf den Tag, als ihn die Polizei plötzlich büsste, nachdem sie ihn nach seinen Angaben schon einige Male gesehen hatte. Er war auf dem Velo- und Fussweg «Freigleis» unterwegs. Die Höhe der Busse wird nicht erwähnt.

Das Problem sei, dass die E-Wheels bisher auf öffentlichem Grund gar nicht zugelassen sind. Laut dem Strassenverkehrsamt Luzern haben sie keine Typengenehmigung, sprich keine Herstellungserlaubnis in Übereinstimmung der technischen Anforderungen, schreibt die «LZ». Bisher hat diese offenbar niemand eingefordert. Die E-Wheel-Fahrer dürfen also nur auf abgesperrtem oder privatem Areal fahren. «Rückständig», findet Daniel Ottersbach.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Marolifel
    Marolifel, 31.10.2017, 11:24 Uhr

    2015 hieß es noch, dass die selbstbalancierenden Fahrzeuge, die auch einrädrig sein können, gleichgestellt mit E-Bikes werden.

    https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56870.html

    Ist da bereits wieder eine neue Gesetzgebung akitv?

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