D: Nachbesserung bei Klimaschutzgesetz

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstösst teilweise gegen die Verfassung und muss nun bis Ende nächsten Jahres nachgebessert werden. So urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einer Mitteilung. Im Gesetz fehlten etwa Vorgaben, wie der Treibhausgas-Ausstoss zwischen 2031 und 2050 reduziert werden soll. Die zum Teil sehr jungen Beschwerdeführenden seien in ihren Freiheitsrechten verletzt. Geklagt hätten vor allem junge Menschen, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen. Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 sieht vor, dass der CO2-Ausstoss, im Vergleich zu 1990, bis 2030 um mindestens 55 Prozent reduziert werden muss.

Quelle:swisstxt
D: Nachbesserung bei Klimaschutzgesetz
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