Bundesgericht bestätigt Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Polizisten

Das Bundesgericht hat ein Urteil gegen einen Offizier der Luzerner Polizei unter anderem wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Der 62-jährige Polizist wurde suspendiert.

Die Verurteilung geht auf einen Sprengunfall an einem Weiterbildungskurs in Stans/Oberdorf zurück. Bei diesem Vorfall im Jahr 2009 wurde ein 33-jähriger Mann tödlich verletzt. Ein weiterer Kursteilnehmer wurde schwer verletzt. Das Bundesstrafgericht hatte 2012 den Kursleiter und einen weiteren Instruktoren unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde der beiden Beschuldigten abgewiesen.

Das Bundesstrafgericht sprach den Leiter des Kurses und den Materialverantwortlichen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der fahrlässigen Gefährdung durch Sprengstoffe ohne verbrecherische Absicht schuldig.

Es verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von 160 und 130 Tagessätzen. Ausserdem müssen sie den Angehörigen des Getöteten eine Genugtuungsumme von 106’000 Franken bezahlen. Die Richter erachteten es für erwiesen, dass unsachgemässe Aufbewahrung des Sprengmaterials und fehlende Kontrolle beim Einsatz zur tödlichen Explosion führten. Die beiden Beschuldigten seien durch jahrelange Routine gefahrenblind geworden.

Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Männer nun in den Hauptpunkten abgewiesen und die Urteile des Bundesstrafgerichts bestätigt. Sie hätten aufgrund der Umstände geradezu mit einem Zwischenfall rechnen müssen.

Umgehende Suspendierung

Adi Achermann, Kommandant a.i., und die Geschäftsleitung der Luzerner Polizei haben Ende letzter Woche Kenntnis vom Urteil erhalten. Achermann hat entschieden, dass der 62-jährige Offizier der Luzerner Polizei per sofort suspendiert wird. «Ich bedauere diesen Entscheid sehr, er ist allerdings aufgrund unserer Personalvorschriften und Dienstbefehle unerlässlich», betont Adi Achermann.  Der Betroffene wurde am Samstagmorgen durch den Kommandanten a.i. über die Massnahme informiert. Die vorübergehend sistierte Administrativuntersuchung wurde wieder aufgenommen.

Die Luzerner Polizei hält fest, dass der Polizeioffizier mit grossem Engagement während Jahrzehnten und in verschiedenen Bereichen wichtige Beiträge zur Professionalisierung der Polizeiarbeit geleistet habe, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

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