Bund handelt nach Abschiebungs-Urteil
Die Schweiz beharrt darauf, dass wer in Italien als Flüchtling registriert wurde und dann in die Schweiz einreist, ins südliche Nachbarland zurückgeschickt werden soll, wie es das Dublin-Abkommen vorsieht. Das sagte Mario Gattiker, Chef des Staatssekretariats für Migration, in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Überstellungen bei Familien und kranken Personen eingeschränkt. Sie seien nur zulässig, wenn Italien eine angemessene Versorgung garantieren könne. Der Bund prüft laut Gattiker nun etwa eine Gesetzesänderung. Italien sei eine führende Wirtschaftsmacht mit einem funktionierenden Gesundheitssystem.
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