Beiblätter doch auch als Wahlzettel gültig

Nach einer Beschwerde wurden die als Wahlzettel ungültigen Beiblätter doch noch für gültig erklärt. Die Zusammensetzung des Gemeinderates Baar bleibt trotzdem unverändert. Er muss nicht neu gewählt werden, meldet die Direktion des Inneren des Kantons Zug.

Bei den Gemeinderatswahlen Baar gab es 5,3 Prozent ungültige Wahlzettel. Eine Einzelperson hatte anschliessend Beschwerde beim Regierungsrat erhoben. Sie wollte, dass die für ungültig erklärten Beiblätter der Wahlen vom 5. Oktober 2014 neu für gültig erklärt würden.

Beschwerde gutgeheissen

Der Regierungsrat entschied, dass die für ungültig erklärten Beiblätter der Gemeinderatswahl Baar nachträglich zum Resultat hinzugezählt werden. Die Direktion des Innern hat die Nachzählung veranlasst. In Anwesenheit einer Notarin und der Wahlaufsicht wurden die «ungültigen» Wahlzettel durch die Gemeindekanzlei Baar gezählt. Jene Beiblätter, die ganz oder teilweise unverändert eingereicht wurden, gelten nun als gültige Wahlzettel und werden hinzugezählt.

Das neue Ergebnis führt zu einer Änderung in der Reihenfolge der Gewählten. Neu ist Hans Steinmann auf Platz fünf (zuvor auf Platz sechs) und Pirmin Andermatt auf Platz sechs (vorher auf Platz fünf). Die gewählte Gemeinderätin Berty Zeiter bleibt auf Platz sieben. Die personelle Zusammensetzung des Gemeinderates entspricht aber dem Wahlresultat vom 5. Oktober 2014.

Beiblätter doch auch als Wahlzettel gültig
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