Beerdigtes Kunsthaus auferstanden

Zug braucht kein neues Kunsthaus, findet Oskar Rickenbacher in seinem Leserbrief. Die Mitglieder des GGR seien gefordert, die Weichen im BP KASPI in eine klare Richtung zu bringen und eine Wohnnutzung zuzulassen.

Leserbrief von Oskar Rickenbacher:

Auferstanden ist gemäss neuestem 2. Bericht der Bau- und Planungskommission (BPK) des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 21.5.2015, ein mögliches neues Kunsthaus auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals an der Artherstrasse in Zug. Wie komme ich zu diesem Schluss? Der GGR wird am kommenden 2. Juni in 1. Lesung über den Bebauungsplan des ehemaligen Kantonsspitalareals (BP KASPI) beraten.

Am 13.1.2015 hat die  BPK erstmals in dieser Angelegenheit getagt. In diesem 1. Bericht der BPK hat es Punkte, die ich nicht nachvollziehen kann und nicht unwidersprochen sein sollten. Bereits am Anfang des Berichtes steht wörtlich «der Stadtrat informiert die BPK unter Hinweis auf das strikt einzuhaltende Kommissionsgeheimnis vertraulich über die neueste Entwicklung in Sachen Kunsthaus». Was ist denn hier so geheim? Wird hier etwas gegenüber der Öffentlichkeit  verheimlicht?

Stadtrat und Regierungsrat haben doch im Januar mitgeteilt, dass auf dem KASPI Areal kein neues Kunsthaus gebaut werden könne, dies aufgrund eines fehlenden Mäzens. Das für das Kunsthaus vorgesehene Baufeld B sei nun für eine öffentliche Nutzung definiert. Zurzeit stünden jedoch keine alternativen Nutzungen im Raum, diese können später definiert werden. Im 1. Bericht der BPK wird sogar von einem Kongresshaus gesprochen. Nun hat die BPK ein 2. Mal getagt. In spezieller, ungewöhnlicher Zusammensetzung. Dies führte zum 12 seitigen 2. Bericht der BPK vom 21.5.2015. Anwesend waren 11 Mitglieder der BPK: Dolfi Müller, Stadtpräsident, André Wicki, Stadtrat, Heinz Tännler, Landammann, 2 Mitglieder der Verwaltung, Richard Meier, Präsident der Kunstgesellschaft, Roland Bruhin, Vorstandsmitglied der Kunstgesellschaft und Präsident der Freunde Kunsthaus Zug sowie Matthias Haldemann, Direktor Kunsthaus Zug.

Die Kommission hat sich, wie aus dem Bericht ersichtlich, intensiv mit dem Neubau eines Kunsthauses auseinandergesetzt. Dies zeigt unter anderem auch die Zusammensetzung des Gremiums. Ergebnis dieser Sitzung ist: Dass ein neues Kunsthaus heute keine Option ist, kann es aber je nach Voraussetzung möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder werden (Aussage Landammann Heinz Tännler, auf Seite 2 des Berichtes).

Als Schlussfolgerung dieser Sitzung und Antrag an den Grossen Gemeinderat wird für den Baubereich B des BP KASPI eine publikumsattraktive, öffentliche Nutzung mit Ausstrahlungskraft verlangt. Wohnen und Dienstleistung sind nicht zulässig. Ebenfalls sei innerhalb von fünf Jahren die Nutzung zu konkretisieren. Also doch ein Kunsthaus, Kongresshaus oder ?. Ich persönlich meine, Wohnnutzung sollte auch auf diesem Baufeld B möglich sein.

Ich bin mit diesem Wunsche nicht allein, haben doch auch andere bereits im Januar dieses Begehren ausgesprochen. Einen weiteren leeren Platz, analog dem ARENA-Platz vor der Kunsteisbahn brauchen wir nicht. Die Mitglieder des GGR sind gefordert, die Weichen im BP KASPI in eine klare Richtung zu bringen und Wohnnutzung zuzulassen. Ich habe mich in mehreren Leserbriefen ausführlich gegen ein neues Kunsthaus ausgesprochen, die Notwendigkeit, auch für ein Kongresshaus, ist nicht gegeben.

Oskar Rickenbacher, Zug

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