BA darf nicht gegen Fifa-Chef ermitteln
Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Das hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona/TI entschieden. Es hat eine Beschwerde von Infantino gutgeheissen. Keller sei in Bezug auf Infantino befangen und müsse in den Ausstand treten, so das Gericht. Es stützt sich in seinem Urteil etwa auf Medienmitteilungen Kellers, in denen er nicht auf die Unschuldsvermutung hinwies. Keller wurde von der Aufsichtsbehörde eingesetzt, um die Strafanzeigen gegen Infantino und den Ex-Bundesanwalt Michael Lauber zu untersuchen. Dabei ging es um Treffen zwischen Infantino und Lauber, die nicht protokolliert wurden.
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