Asylpolitik: Kindeswohl vernachlässigt
Laut einem Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht werden in der Schweiz die Rechte von geflüchteten und migrierten Minderjährigen immer wieder verletzt. Die UNO verpflichtet die Staaten dazu, das Kindeswohl in allen Entscheiden vorrangig zu berücksichtigen. Die Praxis der Schweiz sei im Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte restriktiver, kritisiert die SBAA. Mehr als die Hälfte der Vertriebenen weltweit sind jünger als 18 Jahre. Gemäss der UNO braucht es kindgerechte Verfahren. Kinder und Jugendliche sollen ihre Meinung frei äussern können und angehört werden.
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