Asyl: Rückkehr nach Georgien zumutbar

Georgien wird ein sicheres Herkunftsland für Asylsuchende. Das hat der Bundesrat entschieden. Eine Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden nach Georgien sei grundsätzlich zumutbar. Ab Oktober würden Asylgesuche von Personen aus Georgien in beschleunigten Verfahren behandelt und in der Regel negativ entschieden, teilte das Justiz- und Polizeidepartement mit. Mit dem Entscheid werde auch die Wegweisung erleichtert. Kriterien für die Bezeichnungen als verfolgungssicheren Staat und zumutbaren Rückkehrstaat sind unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte und die politische Stabilität.

Quelle:swisstxt
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