Teilbedingte Freiheitsstrafe - 07.03.2014, 12:01
Luzerner Kellner schändete betrunkene LehrtochterDas Luzerner Kriminalgericht hat einen 39-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dazu kommen weitere 18 Monate bedingt. Der Kellner habe eine Lernende, die er von seinem Arbeitsort in Zug kannte, nach dem gemeinsamen Ausgang geschändet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Anwalt des Beschuldigten Berufung eingelegt hat. Er verlangt einen Freispruch.