Hochwasserschutz

Reuss-Projekt: Gericht weist Beschwerden von Umweltverbänden ab

Das Reusswehr – mit zerstörten Längswehr – nach dem Hochwasser 2005. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Regierung will das Reusstal künftig besser vor Hochwasser schützen. Gegen das von ihr bewilligte Reuss-Projekt sind jedoch sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Dieses hat die Beschwerden der Umweltverbände nun abgewiesen.

Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten an der Kleinen Emme und der Reuss für einen Millionenschaden gesorgt. Es richtete Schäden von nicht weniger als 345 Millionen Franken an.

Die Regierung nahm sich zum Ziel, Bevölkerung, Unternehmen und Infrastrukturen im Reusstal langfristig vor Hochwasser zu schützen. Deswegen hat sie im Mai 2022 das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» bewilligt. Neben dem Schutz vor Überflutungen soll das Grossprojekt den Gewässerraum ökologisch aufwerten und neue Erholungsräume schaffen.

Umweltverbände reichten Beschwerde ein

Dagegen regte sich Widerstand. Gegen die Projektbewilligung des Regierungsrats sind im Sommer 2022 beim Kantonsgericht insgesamt sechs Beschwerden eingereicht worden.

Die Umweltverbände Aqua Viva, WWF Luzern und WWF Schweiz störten sich insbesondere an den vorgesehenen Kiesentnahmen. Der Kanton plant nämlich, durchschnittlich 8000 Kubikmeter Kies pro Jahr zu entnehmen. «Das sind hunderte von Lastwagen von Kies», schrieben die Verbände damals in einer Medienmitteilung (zentralplus berichtete). Diese Kiesentnahmen hätten fatale Folgen für das Flusssystem. Der Lebensraum werde «massiv geschädigt». Weiter seien die geplanten Aufweitungen im Gewässer nicht lange und breit genug, kritisierten die Umweltverbände.

Kantonsgericht blitzt Beschwerden ab

Wie der Kanton nun mitteilt, hat das Kantonsgericht die Beschwerden der Umweltverbände abgewiesen. Das Kantonsgericht erachte das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» als «angemessen und verhältnismässig», heisst es in einer entsprechenden Mitteilung des Kantons.

Fabian Peter, der Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, ist froh über den Entscheid. Das Urteil bestätige, «dass das Projekt ausgewogen ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht».

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement werde die Urteile nun im Detail analysieren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; sie können von den Beschwerdeführenden ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Noch hängig am Kantonsgericht sind unter anderem Beschwerden betroffener Grundeigentümer gegen das Reuss-Projekt. Darüber wird das Kantonsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Erst wenn die Projektbewilligung rechtskräftig ist, wird der Baukredit dem Kantonsrat und danach dem Volk vorgelegt werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund zwölf Jahre. 

Hochwasser von 2005 sorgte für Millionenschaden

Nach dem Hochwasser von 2005 hat der Kanton Luzern als Reaktion Sofortmassnahmen angeordnet und im Auftrag des Kantonsrates das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze.

Die Aufweitungen sollen zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels führen und damit für den Hochwasserschutz sorgen. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den für die Aufweitungen benötigten Platz beschränken, sollen bestehende Dämme erhöht sowie vereinzelt flache Dämme neu geschaffen werden. Die Aufweitungen böten jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern sollen den Raum auch ökologisch aufwerten. Gemäss Meinung des Kantons entstünden für viele Tiere und Pflanzen neue abwechslungsreiche Lebensräume, ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser werde gesichert.

Im Jahr 2016 wurde das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» erstmals öffentlich aufgelegt. Dieses Projekt haben anschliessend externe Experten überprüft, angepasst und in der Folge 2019 nochmals öffentlich aufgelegt. Während der Einspracheverhandlungen erfolgten weitere Projektanpassungen. Im Mai 2022 hat der Regierungsrat das Reuss-Projekt bewilligt. 

Verwendete Quellen
  • Mitteilung Kanton Luzern
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