Streit um Küchen

Darum bleibt das Bürgenstock-Resort auf seinen Suites sitzen

Vom Bürgenstock-Resort hat man einen traumhaften Ausblick auf den Vierwaldstättersee. Die Wohnungen mit dieser Aussicht bleiben aber noch länger unbewohnt. (Bild: les)

Wegen eines Streits um Küchen und die Auslegung der Lex Koller darf das Bürgenstock-Resort seine Luxusappartements nicht verkaufen. Dieser zieht sich nun bis zum Bundesgericht.

Mit Namen wie «Panorama Residences» oder «Lakeview Residence Villa» wirbt das Bürgenstock-Resort für seine Luxusappartements hoch über dem Vierwaldstättersee. Doch noch hat der Katara-Hospitality-Fonds noch keine seiner 67 Suites und Villen verkauft oder vermietet. Und wird dies auch eine ganze Weile nicht können, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Wegen eines potenziellen Verstosses gegen die Lex Koller muss sich demnächst das Bundesgericht mit den Wohnungen befassen.

Jenes Gesetz schränkt den Kauf von Immobilien, insbesondere Wohnungen, durch Ausländer stark ein. Die Lex Koller bietet jedoch eine Ausnahme bei Wohnungen, die an sogenannte Betriebsstätten angegliedert sind. Sprich: Teil einer hotelähnlichen Anlage sind. Auf dieses Konzept wollte auch das Bürgenstock-Resort bauen. Gewohnt wird in einer eigenen Luxuswohnung, fürs Essen, Putzen oder Wäsche waschen nehmen Bewohnerinnen die Dienste des Hotels in Anspruch. Für dieses ursprüngliche Konzept erteilten die Nidwaldner Behörden eine Bewilligung, auch das Bundesamt für Justiz gab sein Okay dafür (zentralplus berichtete).

Potenzielle Käufer wollten nicht unter normalen Gästen speisen

Jedoch stellte die Bürgenstock Hotels AG fest, dass ihre Zielgruppe andere Ansprüche an die Appartements hatten. Wegen der Auflagen der Lex Koller waren die Wohnungen nur mit kleinsten Kitchenettes ausgestattet, die Gäste müssten für richtige Mahlzeiten also in die Restaurants. Doch gerade die Gäste aus «nah- und fernöstlichen Ländern» wollten sich nicht in den öffentlichen Restaurants verpflegen, wie die Zeitung weiter schreibt. Die Bürgenstock Hotels AG beantragte deshalb, ihre Küchen vergrössern zu dürfen, damit diese Gäste in ihren Privatgemächern bekocht werden können.

Die Justiz- und Sicherheitsdirektion des Kantons Nidwalden hiess das Gesuch 2021 gut, verschärfte jedoch die Auflagen. Käufer und Mieterinnen der Luxuswohnungen müssen neu eine monatliche Service-Pauschale zwischen 900 und 2000 Franken zahlen, je nach Grösse der Unterkunft. Aber nun war das Bundesamt für Justiz dagegen. Mit den ausgebauten Küchen unterschieden sich die Suites und Villen kaum noch von Ferienwohnungen, so die Kritik. Auch die Zusatzpauschale sei zu tief, als dass eine hotelmässige Bewirtschaftung sichergestellt werden könne. Das Bundesamt erhob darum Beschwerde vor dem kantonalen Verwaltungsgericht wegen «Verletzung von Bundesrecht».

In einem am Freitag publizierten Urteil beurteilte auch das Verwaltungsgericht die Pauschale als zu tief. In Bezug auf die ausgebauten Küchen stellte sich das Gericht jedoch auf die Seite der Katarer. Für das Hoch- und Luxussegment sei das Bedürfnis, in den eigenen vier Wänden bekocht zu werden, nachvollziehbar. Und dieses bedinge eben die grösseren Küchen. Damit ist das Bundesamt für Justiz jedoch nicht zufrieden. Wie das Bundesgericht gegenüber der Zeitung bestätigt, wird das Urteil des Nidwaldner Verwaltungsgerichts weitergezogen. Auf der Website seiner Luxusappartements wird das Bürgenstock-Resort also noch weitere Jahre «coming soon» stehen haben.

Verwendete Quellen
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