Weggis durfte die Hausbesitzer enteignen

Horlaui: Bundesgericht stützt Gemeinde Weggis

Das Gebiet Horlaui im letzten Sommer. Vier Häuser sind inzwischen abgebrochen worden. (Bild: Archiv)

Im Juni 2014 hat der Gemeinderat Weggis fünf Wohnhäuser im Steinschlag-Gefahrengebiet Horlaui quasi zum Tode verurteilt. Nur eines steht noch. Wohl nicht mehr lange: Der betroffene Hauseigentümer ist mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht unterlegen.

«Nach dem Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht das Vorgehen des Weggiser Gemeinderats gestützt», teilte die Gemeinde Weggis am Freitag mit. Im Juni 2014 hatte der Gemeinderat ein dauerhaftes Betretungs- und Nutzungsverbot sowie einen Abbruchbefehl verfügt (zentral+ berichtete). Nachdem der Gemeinderatsentscheid vom letzten Sommer rechtskräftig geworden war, konnten vier Häuser inzwischen zurück gebaut worden, schreibt die Gemeinde.

Über das Schicksal der letzten Liegenschaft wird der Gemeinderat Weggis bis Ende August entscheiden, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Gemeinderatsentscheid ist nämlich von höchster Stelle gestützt wurden. Das Kantonsgericht Luzern hatte die Beschwerde des Hauseigentümers Ende 2014 abgelehnt, er zog die Sache ans Bundesgericht weiter. Dieses hatte zu prüfen, ob die verfügten Verbote und der Rückbau- und Abbruchbefehl der Exekutive auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage basierte, im öffentlichen Interesse lag und verhältnismässig waren. Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 14. Juli zu einem positiven Schluss: Die Rechtsgrundlagen der polizeilichen Generalklausel und des kantonalen Planungs- und Baurechts hielten der Überprüfung stand.

Kanton erteilte Enteignungsrecht

Das öffentliche Interesse sei wegen der Gefahr von Steinschlägen und Felsstürzen ebenfalls hinreichend gegeben. Die Hausbesitzer selbst würden in erster Linie durch die Massnahmen geschützt. Für die vom Gemeinderat im Sommer 2014 verfügten Massnahmen im Gefahrengebiet Horlaui hat der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid vom 19. Juni nachträglich die Projektbewilligung und der Gemeinde das Enteignungsrecht erteilt.

Nach den Unwetterereignissen im Jahr 2005 liess die Gemeinde Weggis die Gefahrenkarte überarbeiten. Die Ergebnisse zeigten, dass die fünf Parzellen und die darauf stehenden Häuser im Gebiet Horlaui stark durch Steinschlag und Felssturz gefährdet sind. Aus diesem Grund wurde die Aussiedlung der Bewohner und der Abbruch verfügt.

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