Gefahrenzone Horlaui

Auch das letzte Haus muss abgerissen werden

Wird nun doch abgerissen: Der Eigentümer des Hauses an der Kantonsstrasse 63 ist vor dem Kantonsgericht abgeblitzt. (Bild: google/maps)

Das Kantonsgericht hat entschieden: Auch das letzte von fünf Häusern im Gefahrengebiet Horlaui muss abgerissen werden. Der Grundeigentümer hatte Beschwerde gegen die Enteignung der Gemeinde Weggis eingereicht. Das Gericht gewichtete aber die Gefahr an Leib und Leben höher. 

Im Juni dieses Jahres hatte der Gemeinderat Weggis verfügt, dass im Gebiet Horlaui fünf Häuser zu räumen sind. Dies wegen erheblicher Felssturzgefahr. Die Eigentümer durften ihre Häuser quasi über Nacht nicht mehr bewohnen (zentral+ berichtete). Anschliessend wurden dringende Massnahmen an den Felsbändern (Abtragen der gefährlichsten Felsen) in Angriff genommen. Ausser bei einem Haus, hier hatte der Grundeigentümer Beschwerde eingereicht. 

Der deutsche Staatsangehörige hatte das Haus an der Kantonsstrasse 63, mit Anbau und Garage, im November 2012 zu einem Preis von 705’000 Franken gekauft. Gegen das Betretungsverbot und den Abbruchbefehl hat er beim Kantonsgericht Einsprache erhoben. Diese hat das Gericht nun abgewiesen. 

Das Gericht gelangte zum Schluss, dass das öffentliche Interesse der Sicherheit und das Rechtsgut von Leib und Leben die Aussiedlung der Bewohner im gefährdeten Gebiet rechtfertigen. Der schwere Eingriff in das Eigentumsrecht erweise sich rechtlich als vertretbar und verhältnismässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Grundeigentümer kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

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