Sicherheitslage im Kanton Zug

Diese Delikte stellen die Zuger Polizei vor Probleme

Die Zuger Regierung berichtet, was die Polizei vermehrt beschäftigt. (Bild: Zuger Polizei)

Ein neuer Bericht zeigt: Im Kanton Zug wird häufiger gedealt, die Geldspielszene verändert sich wegen Razzien. Zudem machen der Polizei mehrere Deliktsformen immer mehr zu schaffen.

Gibt es im Kanton Zug rechtsfreie Räume? Diese und andere Fragen stellte Philip C. Brunner der Zuger Regierung in einer Interpellation. Der SVP-Kantonsrat wollte von ihr wissen, ob es im Kanton Sicherheitslücken gibt und wie es um die Sicherheitslage steht.

Nun hat der Regierungsrat die Fragen beantwortet. Er stellt dabei fest, dass im Kanton «insgesamt eine gute Sicherheitslage herrscht». Die Zuger Polizei könne ihren gesetzlichen Verpflichtungen heute jederzeit nachkommen.

Organisierte Kriminalität nimmt zu

Die Regierung macht aber auch auf Probleme aufmerksam. So nehme der «Kleinhandel im öffentlichen Raum» zu. Sprich: Es wird mehr mit Drogen gedealt. Zudem habe sich die Geldspielszene aufgrund von Razzien vermehrt ins halb-private und gesicherte Umfeld zurückgezogen. Darüber hinaus gebe es im Kanton Zug, wie in den meisten anderen Kantonen auch, mehr Verdachtsfälle der organisierten Kriminalität.

Ein weiteres Problem ist laut der Regierung die Cyberkriminalität. «Die Strafverfolgung hinkt den Kriminellen im Bereich Cyberdelikte und insbesondere Kryptowährungen hinterher», schreibt die Regierung in der Antwort. Der Aus- und Weiterbildungsaufwand für die Polizei sei aufgrund der Komplexität und der sich rasch weiterentwickelnden Deliktsformen hoch. Zudem würden die Polizeien in sämtlichen Kantonen über zu wenige Spezialisten verfügen. «Der für diese dynamischen Deliktsformen äusserst wichtige Datenaustausch im In- und Ausland ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen schwierig.»

«Im Gegensatz zu anderen Korps kann die Zuger Polizei aus Kandidaten auswählen und die hohen Qualifikationsvorgaben umsetzen.»

Zuger Regierungsrat

Die Zuger Regierung stellt fest, dass auch gewisse Bevölkerungsgruppen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien. Beispielsweise bei den Themen «Sexting» oder Enkeltrickbetrug. Telefonbetrügereien müsse vorab mit Prävention begegnet werden. «Der Regierungsrat anerkennt deshalb ein stärkeres Bedürfnis nach bürgernaher Polizeiarbeit.» Mit dem Projekt «bürgernahe Polizeiarbeit» solle künftig die spezifische Polizeiarbeit in den Zuger Gemeinden verstärkt werden.

Auch Zuger Polizei spürt Fachkräftemangel

Der Interpellant stellte in seinem Vorstoss auch Fragen zur polizeilichen Präsenz in der Öffentlichkeit. Für die Zuger Regierung ist klar, dass die Polizei über eine «gute, allgemein sichtbare Polizeipräsenz im Kanton verfügt». Diese gebe der Bevölkerung ein gutes Sicherheitsgefühl und wirke für gewisse Täterschaften präventiv.

Auch mit der Rekrutierung von künftigen Polizisten ist die Regierung zufrieden. «Im Gegensatz zu anderen Korps kann die Zuger Polizei aus Kandidaten auswählen und die hohen Qualifikationsvorgaben umsetzen.» Dennoch sei der Fachkräftemangel auch bei der Zuger Polizei spürbar, insbesondere in den Bereichen Informatik und Forensik. Polizeispezialisten liessen sich auf dem Stellenmarkt kaum mehr finden und müssten ab Universität rekrutiert werden. «Dies bringt einen grossen internen Ausbildungsbedarf mit sich.»

Die Regierung zeigt zudem, wie sich die Fluktuationsrate beim Polizeikorps entwickelt hat. Verliessen 2012 bei einem Bestand von 252 Personen deren fünf das Korps, waren es 2018 bei einem verkleinerten Korps von 234 Personen sieben Personen, welche die Polizei verliessen. 2022 hängten sieben Personen bei 251 Angestellten den Polizeiberuf an den Nagel. «Die Polizei hat seit Jahren eine sehr geringe und stabile Fluktuation», zeigt sich die Regierung zufrieden. Trotzdem sei die aktuelle Polizeidichte «eher tief». Sie solle sukzessiv leicht erhöht werden. Wie hoch sie sein soll, werde in einer Analyse für die Jahre 2024 bis 2029 eruiert.

Regierung will Verschlankung der Strafprozessordnung

Philip C. Brunner wollte mit seiner Interpellation auch in Erfahrung bringen, was die Regierung von der 2011 geschaffenen schweizerischen Strafprozessordnung hält. Die Anforderungen an die Ermitt­lungs­tätig­keit würden einerseits zu Verfahrensverzögerungen führen, andererseits zu einem höheren Bedürfnis an Ausbildung für die ermittelnden Mitarbeiter sowie mehr personellen Einheiten pro Verfahren, antwortet die Regierung nun.

Sie sei bereit, sich für eine Verschlankung der Strafprozessordnung einzusetzen. «Der Trend geht allerdings in eine andere Richtung. In den letzten Revisionen wurden immer neue Gesetzesbestimmungen eingeführt, welche den Strafprozess verlängern und verkomplizieren.» Auch die nächste Teilrevision werde nicht zu einer Vereinfachung der Verfahren beitragen.

Verwendete Quellen
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