Gegenvorschlag auf SP-Idee

Zuger Regierung lehnt Initiative für billigeres Wohnen ab

Zug ist ein teures Pflaster und bezahlbarer Wohnraum rar, kritsiert die SP. (Bild: Archiv)

Der Regierungsrat des Kantons Zug empfiehlt die Mehrwert-Initiative der SP zur Ablehnung. Die Partei will am Planungs- und Baugesetz schrauben, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Die Idee sei aber unausgereift, findet die Zuger Regierung. Sie unterbreitet nun einen Gegenvorschlag.

Eine 4,5-Zimmer-Wohnung in Cham für 6000 Franken, 9900 Franken für eine Wohnung am Zugerberg und 5500 Franken für 95 Quadratmeter in Unterägeri – im Kanton Zug ist bezahlbarer Wohnraum äusserst knapp. Dies will die SP ändern. Sie hat daher vor einem Jahr die «Mehrwert-Initiative» eingereicht (zentralplus berichtete).

Darin fordert sie eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes, um preisgünstigen Wohnbau zu fördern. Konkret geht es dabei um die Mehrwertabgaben.

Einnahmen «zwingend» für bezahlbares Wohnen verwenden

Mehrwertabgaben müssen Grundeigentümer bezahlen, wenn sie ihr Nicht-Bauland, etwa Landwirtschaftsland, in eine Bauzone einzonen und das Land so mehr Wert erhält. Sie müssen dann eine Abgabe in der Höhe von mindestens 20 Prozent des Mehrwertes entrichten. Das ist schweizweit so geregelt, die Kantone sind verpflichtet, diesen Mindestwert zu erheben. Obligatorisch sind die Abgaben aber nur, wenn es um neue Einzonungen geht. Den Gemeinden steht es frei, ob sie auch bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe erheben möchten. Das Gesetz spricht hier vom «überobligatorischen» Bereich.

Das Geld wird eingesetzt als Entschädigung bei Auszonungen, also wenn das Land an Wert verliert. Oder für raumplanerische Massnahmen, etwa die Gestaltung von öffentlichen Plätzen oder Pärken.

Die Zuger SP forderte, dass die Schwelle für die Abgaben von 20 auf 30 Prozent erhöht wird und gesetzlich festgehalten wird, dass das Geld für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt wird. Mindestens 50 Prozent, soweit keine Entschädigungen wegen Auszonungen zu bezahlen sind, sollen in den Bau von günstigen Wohnungen fliessen. Ausserdem fordert sie eine Abgabepflicht für den «überobligatorischen» Bereich.

Einzonung, Aufzonung, Umzonung

Von einer «Einzonung» spricht man, wenn es um Land geht, das ursprünglich nicht für die Bebauung vorgesehen war. Das ist meistens landwirtschaftliches Land oder eine Schutzzone. Wird es in eine Bauzone umgewandelt, um darauf bauen zu können, nennt man das «einzonen». Dabei gewinnt das Land in der Regel an Wert. Wird das Land wieder aus einer Bauzone entlassen, heisst das «Auszonung».

Bei einer «Umzonung» bleibt das Land in der baurechtlichen Zone bestehen. Für das Grundstück ändert sich aber die Bestimmung. So wird etwa Bauland in eine andere Bauzonenart umgeteilt, welche bestimmt, was darauf gebaut werden darf.

Von einer «Aufzonung» ist die Rede, wenn sich die Nutzungsvorschriften ändern. Zum Beispiel die Änderung eines Bebauungsplans in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht.

Regierung lehnt ab, macht aber einen Vorschlag

Der Zuger Regierung geht das aber zu weit. Dies ist aus dem Bericht und Antrag zur Initiative zu entnehmen, der am Montag veröffentlicht worden ist. Bereits heute hätten die Gemeinden mit der Umsetzung der 20-Prozent-Regel teils Mühe. Die Forderung der SP würde alles nur noch verkomplizieren. Ausserdem stünde sie im Widerspruch zu den 2019 geführten politischen Diskussionen rund um die Revision des Zuger Planungs- und Baugesetzes, als die heutige Regelung beschlossen wurde. Die Regierung empfiehlt die Initiative daher zur Ablehnung, unterbreitet aber einen Gegenvorschlag.

Konkret sollen die Gemeinden mehr Spielraum erhalten, bei der Mehrwertabgabe im «überobligatorischen Bereich». Sie sollen neu die Möglichkeit haben, die Abgaben bei Auf- und Umzonungen sowie Bebauungsplänen zwischen 20 und 30 Prozent festzulegen. Weiter soll im Gesetz festgehalten werden, dass das Geld für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt werden kann. Das ist heute nicht beinhaltet. Eine Klausel, dass preisgünstiger Wohnungsbau gefördert werden muss, will die Regierung hingegen nicht.

Wohnraum gibts kaum «auf der grünen Wiese»

Sie sehe wohl ein, dass preisgünstiger Wohnraum einem aktuellen gesellschaftspolitischen Anliegen entspreche. «Der Idealfall, wonach die Förderung preisgünstiger Wohnungen auf der ‹grünen Wiese› erfolgt, dürfte jedoch die Ausnahme bleiben. Insbesondere in kleineren Gemeinden erscheint das Potenzial der von den Initianten vorgeschlagenen Regelung mangels geeigneter Grundstücke kaum vorhanden zu sein», heisst es im Bericht.

Eine Erhöhung der Mindestgrenze auf 30 Prozent sei auch daher nicht zielführend, da die Grundeigentümer ohnehin weitere Steuern bezahlen müssen, die in die Staatskasse und von dort in Projekte für die Öffentlichkeit fliessen. Insgesamt müssten die Grundbesitzer so bei Einzonungen bis zu 60 Prozent des Mehrwertes hinblättern.

Abstimmung im Februar 2025 möglich

Alles in allem hält die Regierung fest, dass die Initiative im Konflikt mit der Siedlungsentwicklung des Kantons stehe, kaum umsetzbar wäre und zu viele Fragen offen lasse. Mit dem Gegenvorschlag könne das Anliegen der Initianten aber aufgenommen und gleichzeitig bessere gesetzliche Voraussetzungen für die Gemeinden geschaffen werden.

Im kommenden Sommer kommt die Initiative in den Zuger Kantonsrat. Lehnt dieser die Initiative ab, kommt es zur Volksabstimmung. Diese könnte frühstens in einem Jahr, im Februar 2025, stattfinden.

Verwendete Quellen
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