Rechtsgutachten spricht Klartext

Hallenbad auf der Oeschwiese? Stadt Zug stellt sich dagegen

Wird die Oeschwiese zum Hallenbad oder zur Liegewiese? (Bild: mik)

Ein neues Hallenbad? Ja, bitte – aber wo? Die Zuger SVP pocht auf die Oeschwiese. Der Stadtrat erteilt der Idee erneut eine Abfuhr. Dieses Mal mit juristischer Unterstützung.

Die Stadtzuger wünschen sich einen neuen Ort zum Planschen und Sport treiben: Mit 81,3 Prozent haben sie sich im vergangenen Juni überaus deutlich für den Bau eines neuen Hallenbads ausgesprochen (zentralplus berichtete). Welche Anforderungen dieses erfüllen muss, ist im Initiativtext festgehalten: Das Bad soll künftig der Bevölkerung offenstehen, wobei auch nationale und internationale Wassersportwettbewerbe darin stattfinden sollen.

Gemäss Ausführungen der Stadt Zug muss es im neuen Hallenbad also mindestens ein 50-Meter-Becken haben. Ein solches würde die Anforderungen von Wasserball (Feldgrösse 30 x 25 Meter) und Kanupolo (Feldgrösse 35 x 23 Meter) abdecken. Keine Angaben macht die Initiative hingegen zum Standort. Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision hat die Stadt Zug bereits vorab einige mögliche Standorte für ein drittes Hallenbad geprüft.

SVP pochte auf Oeschwiese

Die Stadtzuger SVP war mit dieser Auslegeordnung allerdings überhaupt nicht zufrieden. Sie brachte mittels Motion die Oeschwiese als Standort für das Hallenbad ins Spiel. Der Zuger Stadtrat hatte für das Anliegen jedoch kein Gehör. Er argumentierte, dass ein Bundesgerichtsurteil zur Oeschwiese einen Bau verunmögliche.

Zur Erinnerung: Die ehemals privaten Eigentümer wollten auf der Oeschwiese eigentlich eine private Wohnüberbauung bauen – doch die Stadt Zug hatte andere Pläne. 2009 liess sie gegen den Willen der Eigentümer die Wiese in eine «Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen» umzonen. Die Eigentümer wehrten sich gegen den Entscheid bis vor Bundesgericht – erfolglos.

Solche Zwangsumzonungen können nur gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung dasjenige der Privaten überwiegt. Das öffentliche Interesse kann jedoch nur geltend gemacht werden, wenn dieses genügend konkret dargelegt wird. Insofern hat die Stadt Zug die Umzonung explizit mit einer «Strandbaderweiterung und Realisierung des Seeuferweges sowie eines Naherholungsgebiets ausserhalb der Badezeit» begründet.

Die Stadt Zug könne aufgrund dieser Vorgeschichte nicht einfach ein Hallenbad auf die Wiese bauen, argumentiert der Stadtrat. Damit gab sich die SVP aber nicht zufrieden – und verlangte mittels Postulat ein unabhängiges Gutachten in der Sache (zentralplus berichtete).

Bundesgerichtsurteil schliesst Bau nicht aus ...

Ein solches hat die Stadt Zug mittlerweile eingeholt. Darin kommt Rechtsanwältin Isabelle Häner zum Schluss: Der Bau wäre auf der Wiese nicht zulässig. Aber nicht wegen des Bundesgerichtsurteils, wie das die Stadt sagte. Denn dieses verbiete das Hallenbad nicht per se. So schreibt sie: «Hat sich das im Rahmen der Zuweisung zur OelB geltend gemachte (Nutzungs-)Bedürfnis noch nicht realisiert und sind inzwischen andere öffentliche Bedürfnisse auszumachen, so ist es nicht ausgeschlossen, dieses Projekt vor dem ursprünglich vorgesehenen Projekt auf der fraglichen Parzelle zu realisieren.»

Sprich: Da das Strandbad noch nicht gebaut worden ist und mit dem deutlichen Ja zum Hallenbad nun ein anders öffentliches Bedürfnis aufgekommen ist, wäre es nicht ausgeschlossen, den Bau auf der Parzelle zu realisieren. Zumal beide ein ähnliches Bedürfnis – den Wunsch der Zuger nach Bademöglichkeiten – befriedige. Hinzu komme, dass ein Hallenbad als «öffentliche Anlage» gemäss Bauordnung gelte und somit zonenkonform wäre.

... er wäre aber trotzdem nicht zulässig

Aber: Der Bau wäre laut der Juristin nichtsdestotrotz unzulässig. Denn das Bundesgerichtsurteil ist nicht das einzige, was es bei einem Bau zu beachten gelte. Zum einen stünde das Hallenbad in Konflikt mit dem kantonalen Richtplan. Dieser bezeichnet das Zuger Strandbad und die Oeschwiese als «Kantonalen Schwerpunkt Erholung». Dieser gibt vor, dass neue Bauten auf «die Besonderheit des Ortes und die gewachsenen Nutzungen Rücksicht nehmen müssen». Zudem seien intensive Nutzungen nicht erwünscht. Da im künftigen Hallenbad grössere Wettkämpfe stattfinden sollen, stehe das entgegen diesen Anforderungen.

Zum anderen stünde es gemäss Rechtsanwältin Isabelle Häner im Konflikt mit dem Ortsbildschutz. Die Oeschwiese ist im «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung Isos» aufgenommen. Sie liegt in der Umgebungszone «XIX», welcher das «Erhaltungsziel a» zugeschrieben ist: «Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche». Zwar ist das «Isos» nur für den Bund rechtsverbindlich, Kantone und Gemeinden müssen es aber zumindest berücksichtigen. Ein Hallenbad auf einer Parzelle zu bauen, die gemäss «Isos» möglichst frei bleiben sollte, sei ein Widerspruch. Ergo: Wegen des kantonalen Richtplans und dem Ortsbildschutz fällt die Oeschwiese als Standort fürs Hallenbad wohl weg.

SVP favorisiert neu das Gaswerkareal

«Das Rechtsgutachten finde ich gut, ausführlich und verständlich», sagt SVP-Fraktionschef Roman Küng auf Anfrage dazu. Dementsprechend wolle er am Standort Oeschwiese nicht länger festhalten, auch wenn er dies erst noch mit der Fraktion besprechen müsse.

Mit dem Wegfall der Oeschwiese favorisiere die SVP nun das Gaswerkareal. Dabei verweist er auf ein kürzlich eingereichtes Postulat von Parteikollege Philip C. Brunner in Zusammenarbeit mit Benny Elsener (Mitte), David Meyer (GLP) und Patrick Steinle (ALG). Die Gemeinderäte sind der Meinung, dass «mit allseitigem Goodwill, intelligenter Planung und guter Baustellenkoordination» ein Hallenbad auch schon vor den nächsten zehn Jahren auf dem Gaswerkareal gebaut werden kann.

So soll gemäss den Postulaten das Gaswerkareal schon vor Ende der Bauarbeiten «An der Aa» Platz für ein Hallenbad haben. (Bild: Screenshot: Postulat Meyer, Elsener, Brunner und Steinle)

Dies, indem sowohl der Bebauungsplan «An der Aa» als auch das Hallenbad etappenweise gebaut würden. So könnte die ZVB während des Baus weiterhin einen Teil des ZVB-Areals nutzen und bräuchten nicht das gesamte Gaswerkareal als Abstellplatz. Und selbst wenn das Gaswerkareal eng würde, bestünden in der Nähe städtische Flächen, die für Provisorien und Abstellplätze genutzt werden könnten. Die 2000-Wohnungen-Initiative käme dem Vorhaben dabei nicht in die Quere, sind die Postulanten überzeugt. So könnte in den Stockwerken über dem Hallenbad Wohnungen entstehen. Zudem könnte ein Teil davon als Ersatzwohnungen dienen, wenn die zwei Wohngebäude an der Westseite des Areals durch Neubauten ersetzt werden.

Im Frühling präsentiert Stadt Auslegeordnung

Vom Standort «Im Sumpf» in Steinhausen ist die SVP immer noch wenig begeistert. «Wenn die Stadt Zug ein Hallenbad baut und zahlt, soll es auch auf Stadtzuger Boden sein», findet Roman Küng. Das bedeute nicht, dass die SVP Steinhausen hängen lasse. «Selbstverständlich sind andere Gemeinden, wenn sie zu wenig Kapazitäten haben, herzlich eingeladen, dieses Hallenbad auch zu nutzen.» Nur solle Zug dabei die Fäden in der Hand halten.

Nun warte die SVP erstmal ab, so Küng. Der Stadtrat hat angekündigt, dem Stadtparlament im Frühling 2024 nach weiteren Abklärungen eine vertiefte Standortauswahl vorzustellen. Spätestens dann wird sich Zug also erneut mit der Standortfrage ums Hallenbad herumschlagen.

Verwendete Quellen
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