Über die Kantonsgrenze hinaus

Luzerner Buslinie fährt bald bis nach Hünenberg

Die Buslinie 23 verlängert ihren Kurs. (Bild: ZVG)

Bislang war Ende Gelände in Gisikon Weitblick. Neu soll der 23er bis nach Hünenberg fahren.

Boomtown Rontal und Rotkreuz: Hier wird immer mehr gearbeitet und gewohnt. Die Grenze zwischen den Kantonen Luzern und Zug sind keine Hürde mehr. Um dem wachsenden Verkehr Herr zu werden, plant deshalb der Verkehrsverbund Luzern (VVL) einen verlängerte Linienführung der Buslinie 23.

Bislang hiess es in Gisikon Weitblick Endstation. Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 ist das Geschichte: Der 23er wird neu über Honau nach Rotkreuz und von dort aus weiter bis nach Hünenberg fahren, wie der VVL in seiner Mitteilung schreibt.

Die Linie 23 soll neu halbstündlich über die Luzernerstrasse und nach der Bahnquerung in Rotkreuz über die Industriestrasse/Chamerstrasse bis Hünenberg Bösch verlängert werden. Ab der Haltestelle Holzhäusern St. Wendelin wird die Linie 23 als Rundkurs in eine Richtung via Hünenberg Bösch und Hünenberg Rothus wieder zurück geführt.

Kein Halt am Bahnhof Rotkreuz

Auf einen Halt am Bahnhof Rotkreuz wird verzichtet, um die Reisezeiten Richtung Rotkreuz Nord möglichst kurz zu halten und weil keine optimalen Anschlüsse zu Stande kämen. Von der Linienverlängerung und der direkten ÖV-Anbindung aus dem Rontal sollen grosse Arbeitgeberfirmen wie beispielsweise Roche profitieren. Die Linienverlängerung ist mit der heute bestehenden Infrastruktur umsetzbar. Die Anschlüsse der Linie 23 in Ebikon auf die S1 Richtung Luzern bleiben unverändert.

Die neue Linienführung des 23ers. (Bild: ZVG)

Der VVL möchte die Linienverlängerung von Montag bis Freitag jeweils am Morgen und Abend zu den Hauptverkehrszeiten fahren lassen. Zwischen Ebikon und Gisikon-Root fährt die Linie 23 zu den Hauptverkehrszeiten weiterhin im 10-Minuten-Takt, ein Teil der Kurse wendet in Gisikon-Root, Bahnhof oder in Gisikon, Weitblick.

Die Verlängerung soll ab dem kommenden Fahrplanwechsel vom 15. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden, vorbehaltlich der Finanzierung und des Angebotsbeschlusses im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung durch den Verbundrat. In Absprache mit dem Kanton Zug erfolgt vorerst ein vierjähriger Testbetrieb, wobei nach dem dritten Jahr eine Evaluation durchgeführt werden soll.

Verwendete Quellen
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