Bezahlung von Heinz Tännlers Medienanwalt

Causa Eurochem: Zuger Regierung verteidigt ihr Vorgehen

Der Zuger Regierungsrat (v.l.): Florian Weber, Stephan Schleiss, Andreas Hostettler, Silvia Thalmann-Gut, Heinz Tännler, Martin Pfister, Laura Dittli. (Bild: zvg)

Die Zuger Regierung hat Heinz Tännlers Medienanwalt bezahlt, das hat Fragen aufgeworfen. Jetzt sind die Antworten da. Quintessenz: Die Zuger Regierung ist der Meinung, alles richtig gemacht zu haben.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die Zuger Staatskasse Heinz Tännlers Anwalt in der Causa Eurochem bezahlt? Wieso ist der Mailverkehr mit Tännler und seinem Anwalt Privatsache, während der Staat für dessen Honorar aufkommt? Und müssen die Medien ab jetzt damit rechnen, dass ein Anwalt vorgeschickt wird, wenn sie der Regierung nachrecherchieren?

Die Causa Eurochem – also die Telefonvermittlung zwischen dem Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler und der Zuger Kantonalbank für den Düngemittelkonzern Eurochem – hat einiges an Fragen produziert (zentralplus berichtete). Jetzt sind die Antworten da: Die Zuger Regierung hat ihre Antwort auf obenstehende und weitere Fragen veröffentlicht, welche die ALG-Fraktion eingereicht hatte.

Regierung handelte als «verantwortungsvoller Arbeitgeber»

Diese lauten zusammengefasst: Die Zuger Regierung hat ihrer Ansicht nach alles richtig gemacht, als sie das Honorar eines Anwalts übernahm, den Heinz Tännler genommen hatte, um eine gegen aus seiner Sicht unfaire Berichterstattung vorzugehen (zentralplus berichtete). «Die gegenüber dem Finanzdirektor in gewissen Fragen (...) gemachten unsachgemässen Unterstellungen bezogen sich auf die Art seiner Amtsausübung, die völlig korrekt war», schreibt die Regierung.

Daher sei der Beizug eines Rechtsanwalts «aus sachlichen Gründen angezeigt» und die Kostenübernahme durch den Kanton zulässig gewesen: «Der Kanton handelte hier wie jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber, der seine Angestellten vor ungerechtfertigten Angriffen schützt.»

Auslöser für Tännlers Mandat waren offensichtlich Fragen der «Zuger Zeitung». Einige Tage, nachdem zentralplus über den Fall Eurochem berichtet hatte, wollte diese nebst anderem von Zuger Kantonsratsparteien wissen, ob sie die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in der Sache unterstützen würden.

Tännler fürchtete Rufschädigung

Für Tännler und die Zuger Regierung drohte mit diesen Fragen eine Rufschädigung: «Damit suggerierte der Journalist ein schweres Fehlverhalten des Finanzdirektors, da dieses parlamentarische Instrument sehr restriktiv und nur in aussergewöhnlichen Fällen (...) zur Anwendung kommt», heisst es in der Antwort der Regierung.

Gegenüber zentralplus sagte Susan Boos, die Präsidentin des Schweizer Presserats, eine Klage sollte das letzte Mittel sein, um sich gegen eine womöglich unfaire Berichterstattung zu wehren (zentralplus berichtete). Zuvor gäbe es für den Staat mildere Mittel, etwa den Versand einer eigenen Medienmitteilung oder das Verlangen einer Gegendarstellung. Laut der Antwort auf den Vorstoss hat der Kanton keine milderen Massnahmen geprüft, ehe Tännler seinen Anwalt einschaltete – weil es gar keine gegeben habe.

Regierung will mit Klagen vermeiden, dass Medien ihr Gesicht verlieren

Laut der Regierung könnte man mit einer Gegendarstellung oder Medienmitteilung nur auf einen bereits erschienen Artikel reagieren: «Dann ist der Schaden aber bereits eingetreten und kaum mehr zu beheben.» Zudem sei es fraglich, ob eine Medienmitteilung oder Gegendarstellung tatsächlich das mildere Mittel sei: «Denn sie gehen mit einem öffentlichen Gesichtsverlust des Mediums einher», während die Androhung juristischer Konsequenzen dem Medium die Wahl lasse, ob es die Sache durchziehen will, oder: «Ob es eine Qualitätskontrolle vornehmen und allfällige Fehler vor der Publikation kontrollieren möchte.»

Verwendete Quellen
  • Antwort der Zuger Regierung auf eine Interpellation der ALG-Fraktion vom 14. März 2023
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