Druckversuch auf Medien

Zuger Steuerzahler kommen für Tännlers Eurochem-Anwalt auf

Die Zuger Regierung stellt sich hinter Heinz Tännler im Falle des Eurochem-Anrufs – auch finanziell. (Bild: Kilian Küttel)

Weil die Medien seiner Ansicht nach unfair berichten, nimmt sich der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) einen Anwalt. Auf privater Basis. Jetzt aber kommt heraus: Die Kosten übernimmt der Kanton – und damit die Steuerzahlerin. «So etwas habe ich noch nie gehört», sagt ein Medienanwalt dazu.

Dieser Gefallen fliegt ihm um die Ohren: Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug, hat einen Kontakt zwischen der Zuger Kantonalbank und Eurochem hergestellt – jenem Düngerkonzern mit Sitz in Zug, dem eine enge Verbindung zum sanktionierten Oligarchen und Putin-Vertrauten Andrei Melnitschenko nachgesagt wird.

Das kam in der Öffentlichkeit schlecht an. So schlecht, dass sich Tännler genötigt sah, einen Anwalt zu nehmen – «zur Wahrung seiner Interessen», wie die Regierung in einer Antwort auf einen Vorstoss der ALG-Fraktion schreibt. Oder anders gesagt: Um Druck auf die Medien auszuüben und ihnen rechtliche Schritte anzudrohen, sollten sie weiterhin kritisch berichten.

Die «Zuger Zeitung» machte am 1. Dezember transparent, dass Tännler die Berichterstattung als «rufschädigend» empfinde und rechtliche Schritte angedroht habe. Noch einige Tage zuvor hatte der Finanzdirektor die Fragen von zentralplus beantwortet (zentralplus berichtete).

Kanton übernimmt Anwaltskosten für Tännler in Sachen Eurochem

Jetzt zeigt sich: Obwohl privat mandatiert, bleibt die Rechnung für das Honorar von Tännlers Anwalt am Steuerzahler hängen. Die Regierung schreibt in der Antwort auf den ALG-Vorstoss: «Nachdem der Finanzdirektor den Gesamtregierungsrat (...) über diese Interessenwahrung informiert hat, entschied der Rat, die damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.» Denn Tännler habe als Finanzdirektor gegen die aus seiner Sicht «rufschädigende» Berichterstattung gekämpft – und damit in seinem Amt agiert.

«Wenn ein Regierungsrat in einem Fall wie diesem juristisch gegen eine Berichterstattung vorgeht, die ihm nicht passt, zeugt das von wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Pressefreiheit.»

ALG-Kantonsrat Luzian Franzini

«Dass die öffentliche Hand für den Anwalt eines Regierungsrats aufkommt, um gegen Berichterstattung vorzugehen, habe ich noch nie gehört», entgegnet Simon Canonica, der rund 20 Jahre lang als Rechtsberater der Tamedia-Redaktionen tätig gewesen ist und als einer der profiliertesten Medienanwälte der Schweiz gilt.

Ein Maulkorb für die Medien?

Grundsätzlich haben Privatpersonen und auch Politiker ein Recht darauf, sich gegen unrechtmässige Berichterstattung juristisch zur Wehr zu setzen: «Gerade journalistische Fehlleistungen oder inhaltlich falsche Tatsachen muss sich niemand gefallen lassen», so Canonica.

Aber: «Wegen eines faktenmässig gut abgesicherten Artikels juristische Androhungen zu schicken fände ich jedoch bedenklich.» Gerade bei Politikern entstehe so schnell der Verdacht, man wolle den Medien einen Maulkorb verpassen.

Das verstand auch das Verlagshaus CH Media so – und reagierte entsprechend scharf. In einem Kommentar unterstrich der Chefredaktor die Bedeutung der Medienfreiheit und betonte, es liege aus seiner Sicht in diesem Fall keine Persönlichkeitsverletzung vor.

ALG stösst Vorgehen sauer auf

Auch in der Politik wirft das Vorgehen der Regierung Fragen auf. Auf Anfrage sagt ALG-Co-Präsident und Kantonsrat Luzian Franzini: «Ich finde es sehr speziell, dass der Kanton für die private Rechtsvertretung eines Regierungsrates aufkommt.» Man müsse sich fragen, wann ein Regierungsmitglied persönlich für Rechtsstreitigkeiten verantwortlich sei und wann das Sache des Kantons und somit der Bevölkerung sei.

Franzini stösst der Umgang der Zuger Regierung mit der Medienfreiheit sauer auf: «Wie kann es sein, dass der Staat gegen die Presse vorgeht und der Bürger zahlt?» Als vierte Gewalt im Staat hätten die Medien den Mächtigen auf die Finger zu schauen. «Wenn ein Regierungsrat in einem Fall wie diesem juristisch gegen eine Berichterstattung vorgeht, die ihm nicht passt, zeugt das von wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Pressefreiheit», so Franzini.

Der Kanton bleibt vorerst Antworten schuldig

Die Antwort auf den ALG-Vorstoss umfasst drei Seiten und gibt im Kern Tännlers Haltung wieder: dass die Medien «einseitig» berichtet hätten und dass Tännlers Ruf ohne Vertretung hätte Schaden nehmen können; dass der Fall Eurochem «überspitzt» dargestellt worden sei und es immer wieder Kontakte zwischen Firmen und Kanton gebe; dass die Regeln der Compliance eingehalten worden seien und dass Bevölkerung und Wirtschaft die «kurzen Wege» schätzen würde: «Sie stellen einen Grundpfeiler der guten Rahmenbedingungen im Kanton dar und sind Bestandteil der Zuger DNA.»

Kurz: Tännler und die Regierung sagen, was längst nicht alle so sehen: Wir haben alles richtig gemacht. Was die Antwort dafür nicht verrät: Auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kostenübernahme basiert, wie viel Tännlers Anwalt den Steuerzahler kostet und wie die Regierung selber zu ihrem Umgang mit der Medienfreiheit steht.

Diese Punkte bleiben vorderhand offen. Die Regierung konnte die Fragen von zentralplus in der gesetzten Frist nicht beantworten und stellt Antworten bis Mittwoch-Nachmittag in Aussicht. Gleichzeitig hat sich zentralplus auf das Öffentlichkeitsgesetz der Verwaltung berufen und Einsicht in mehrere Dokumente beantragt, die Aufschluss geben könnten, wie die Regierung mit Tännlers Mandatierung umgegangen ist. Das Gesuch ist hängig. Wie die Zuger Staatskanzlei mitteilt, liegt es aktuell bei der Finanzdirektion.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Luzian Franzini, ALG-Co-Präsident
  • Telefonat mit Simon Canonica, ehemaliger Rechtsberater der Tamedia-Redaktionen
  • Kleine Anfrage der Alternative – Die Grünen
  • Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage
  • Artikel in der «Zuger Zeitung» zum Tännler-Eurochem-Fall
  • Schriftliche Anfrage an Tobias Moser, Landschreiber des Kantons Zug
  • Kommentar in der «Luzerner Zeitung»
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Zuger Bürgerin
    Zuger Bürgerin, 18.01.2023, 15:32 Uhr

    Bei einem Jahresgehalt von 280’000 Fr. und zusätzlich 14’000 Fr. Spesen, wird es halt schon schwierig den Anwalt für seine privaten Rechtsstreitereien zu bezahlen!

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    • Profilfoto von Hasi
      Hasi, 18.01.2023, 16:46 Uhr

      So ist es bei den RR: Herr Villiger schaffte es auch nicht, mit dem fürstlichen Lohn klarzukommen. Da muss man eben beim Fussvolk noch ein bisschen „stibitze“. Skrupel kennen sie nicht.

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    Mirjam, 18.01.2023, 15:02 Uhr

    Seltsam: Bei vielen Anliegen gibt sich der Säckelmeister als gewiefter Sparfuchs, aber für seine selbst verursachte Rufschädigung wird grossmütig nach einem teuren Anwalt gegriffen. Ich hätte auch noch ein hungriges Sparsäuli!

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    Küde, 18.01.2023, 13:16 Uhr

    Ein Kurs in adäquater Kommunikation wäre für RR Tännler eine bessere Investition. Fingerspitzengefühl kann noch erlernt werden, es braucht viel Zeit, ein guter Wille und eine Einsicht, dass es so nicht weitergeht. Gerade mit dem Beizug eines Anwalts geht der Schuss abermals hintenraus. Der Wutbürger kocht!

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    Carl Solvedra, 17.01.2023, 23:41 Uhr

    SVP-Mitglieder reklamieren immer heftig, wenn sie kritisiert werden. Sie wehren sich laut auch gegenüber Tatsachen in der Hoffnung, dass der Lautere in den Ohren der Wähler bleibt und sie haben damit Erfolg und sie können es sich leisten, sogar den Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Und wenn nicht können sie es sich auch aus privater Schatulle leisten, denn die SVP-Eliten sind Milliardäre.

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