Journalisten freigesprochen

Schmuggel-Vorwürfe: Zuger Öl-Händler verliert vor Gericht

Die Firma Kolmar Group AG soll gemäss eines Berichts zweier NGOs zwischen 2014 und 2015 ein illegales Handelsnetzwerk genutzt haben. (Bild: © TRIAL International / Francesco Bellina)

Der Zuger Konzern Kolmar hat zwei Journalistinnen und ein Journalist wegen übler Nachrede angezeigt. Das Gericht hat sie nun freigesprochen.

Kolmar soll in den Schmuggel von Gasöl libyscher Herkunft nach Malta verwickelt gewesen sein. So der Vorwurf in einem Artikel der Nichtregierungsorganisationen Public Eye und Trial International 2020. Gegen den Artikel ging der Öl-Händler vor Gericht und verklagte die zwei Journalistinnen und ein Journalist, die den Bericht recherchiert und verfasst hatten. Er forderte dabei beispiellose 1,8 Millionen Franken Schadenersatz (zentralplus berichtet).

Dieser sei «äusserst ehrverletzend» und schädige den Ruf des Unternehmens, so die Anwälte des Zuger Konzerns. Anders sah es das Regionalgericht Bern-Mittelland. Im Januar fand die Verhandlung statt. Am Mittwoch gab es das Urteil bekannt. Dabei sprach das Gericht, die drei Beschuldigten vollumfänglich frei. Dies teilt Pulic Eye mit.

Das Gericht prüfte dabei sämtliche beanstandeten Textstellen und kam zum Schluss, dass der Artikel sorgfältig und gut recherchiert war. Ausserdem hätten die Rechercheure mehrfach versucht, Kolmar zu kontaktieren.

Es kam aber auch zum Schluss, dass teils Passagen tatsächlich ehrverletzend waren. Da die Autorinnen aber belegen konnten, dass die Aussagen gut belegt sind, wurden sie aufgrund des Gutglaubensbeweises freigesprochen.

Hängig ist derweil noch eine Zivilklage des Zuger Konzerns. Ausserdem will der Öl-Händler gegen das Urteil Berufung einlegen. Wie Kolmar in einer Mitteilung schreibt, hält der Konzern den Artikel nach wie vor für ehrverletzend. Man schätze die Arbeit von Journalisten und NGOs für das Funktionieren der Demokratie, in diesem Fall sie aber nicht innerhalb des gesetzlichen Rahmens geschehen, heisst es in der Mitteilung.

Verwendete Quellen
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