Urteil des Kriminalgerichts

Gübelin-Raub: 14-Jahre Haft für Hauptbeschuldigten

Die Räuber verschafften sich durch den Eingang in der Passage zum Stein Zutritt zur Gübelin-Filiale. (Bild: cbu)

Das Luzerner Kriminalgericht hat im Prozess zum Gübelin-Raub von 2019 ein Urteil gefällt. Alle sechs Beschuldigten müssen für längerer Zeit ins Gefängnis.

Sechs Männer mussten Ende Januar vor dem Luzerner Kriminalgericht antraben. Sie sollen im Oktober 2019 die Gübelin-Filiale am Schwanenplatz ausgeraubt haben. Der Hauptbeschuldigte, ein 46-jähriger Serbe und seine Komplizen sollen gewaltsam ins Schmuckgeschäft eingedrungen sein. Laut Staatsanwaltschaft fesselten sie dort Mitarbeiterinnen und räumten die Tresore aus. Die Beute hatte einen Wert von 20 Millionen Franken (zentralplus berichtete).

Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen. Der Hauptbeschuldigte muss demnach für 14 Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er das Land für 15 Jahre verlassen. Dies schreibt die «Luzerner Zeitung». Das Gericht sah es dabei als erweisen an, dass der Mann bereits 2017 die Filiale überfallen hatte.

Ehemaliger Hausmeister erhält zehn Jahre

Auch die anderen beteiligten Männer wurden schuldig gesprochen. Darunter der 61-jährige ehemalige Hausmeister des Geschäfts. Er soll den Räubern Insiderinformationen über die Räumlichkeiten und Tresore weitergegeben haben. Er muss für zehn Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Für die weiteren Beschuldigten gab es Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren.

Zudem müssen die Beschuldigten Gübelin und deren Versicherung Schadenersatz in der Höhe von 2.5 Millionen Franken zahlen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alles sechs Beschuldigte haben Berufung angemeldet.

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