Am Bundesverwaltungsgericht

Reussbühler Burek King gegen amerikanischen Burger King

Burek King verkauft in Luzern, aber beispielsweise auch in Aarau, Börek. (Bild: Adobe Stock)

Der kleine Burek King zerrt den grossen Burger King vors Bundesverwaltungsgericht. Es geht um geistiges Eigentum – und sprachliche Finessen.

Burger King forderte im Juli 2022 die beiden Gastronomen Bekim Limani und Fatmir Mehmedi auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Diese sollte verhindern, dass Burek King mit Sitz in Reussbühl jemals Burger oder Sandwiches verkaufen werde. Zudem solle Burek King das Logo so anpassen, dass es dem von Burger King nicht mehr so sehr ähnle (zentralplus berichtete).

Die «Burek King»-Filiale steht an der Hauptstrasse 39, kurz vor dem Reusszopf in Luzern. (Bild: Screenshot: Google Maps)

Limani und Mehmedi entschieden sich gegen die Unterschrift. Obwohl sie sich im Falle eines Rechtsstreits eher geringe Chancen ausrechneten. Bald muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Kings befassen, wie die «Handelszeitung» schreibt.

Zu ähnliches Schrift- und Klangbild

Dies, nachdem das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) den Anwälten von Burger King zu drei Vierteln recht gab, als diese zu verhindern versuchten, dass Burek King ihre Marke eintragen kann.

Das IGE befand: Die Wörter «Burger» und «Burek» seien «annähernd gleich lang», stimmten in der Anfangssilbe «Bur» überein und enthielten in der Endsilbe den Vokal «e». Zudem sei die Vokalfolge «u und e» identisch. Auch durch die Übereinstimmung mit dem Wort «King» führe das «zwangsläufig zu Ähnlichkeiten in Schrift- und Klangbild».

Gegen diesen Entscheid wehren sich Limani und Mehmedi nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Handelszeitung»
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