Wann fahren an der Baarerstrasse endlich die Bagger auf?
Vor über drei Jahren wurde ein Siegerprojekt präsentiert, wie der Abschnitt an der Baarerstrasse zwischen Gotthard- und Gubelstrasse in Zug dereinst aussehen soll. Seither ist es ruhig um das Projekt, bei dem kein Stein auf dem anderen bleibt. Wann aber wird die Häuserzeile mit Glashof und dem früheren Sitz von Marc Rich gegenüber der Metalli tatsächlich wegkommen?
Vielen Zugern geht es zu schnell mit der Entwicklung ihrer Stadt. Besucht man ein Quartier nach einer Weile wieder, steht garantiert ein neues Gebäude da. Und im Kanton Zug fällt die Lebensdauer von Häusern sowieso weniger lang aus als anderswo (zentralplus berichtete).
Doch für einmal können alle Traditionalisten der Kolinstadt aufatmen. Denn wenn es um die westliche Strassenseite der Baarerstrasse rund um das Gebäude der Zuger Kantonalbank geht, müssen sie sich kaum Sorgen machen, dass nächstens die Bagger auffahren werden.
Neues Gesicht für die Häusersilhouette
Dies, obwohl es grosse Pläne gibt, welche den Abschnitt der Baarerstrasse von der Gotthardstrasse bis zur Gubelstrasse umfassen (zentralplus berichtete). Die Silhouette soll ein gänzlich anderes Gesicht bekommen, wenn es nach der Stadt Zug sowie den betroffenen Grundeigentümern geht.
«Da es verschiedene Grundeigentümer gibt und diese auch gegen aussen auftreten, machte es Sinn, dafür ein Gefäss zu schaffen.»
Adrian Andermatt, Geschäftsleitungsmitglied Zuger Kantonalbank
Neben der Zuger Kantonalbank sind dies die Migros-Pensionskasse, die Pensionskasse Zug sowie die Liegenschafts- und Grundstücksverwaltungsfirma Gimmenenhof AG und die Immobilien-Anlagestiftung Assetimmo.
Grundeigentümer haben Verein gegründet
Nur gestaltet sich die Umsetzung nicht ganz einfach bei so zahlreich beteiligten Parteien. Vor knapp dreieinhalb Jahren wurde das Siegerprojekt «ein Stück Zentrum von Zug» von Güller Güller und Slik Architekten vorgestellt, wie der betroffene Abschnitt dereinst aussehen soll (zentralplus berichtete). Dieses diente als Grundlage für den Bebauungsplan.
Die Grundeigentümer haben einen Verein gegründet mit Adrian Andermatt als dessen Präsident. Er ist Geschäftsleitungsmitglied der Zuger Kantonalbank. Der 47-Jährige sagt zur Vereinsgründung: «Da es verschiedene Grundeigentümer gibt und diese auch gegen aussen – beispielsweise gegenüber der Stadt oder den Planern und Architekten – im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans auftreten, machte es Sinn, dafür ein Gefäss zu schaffen.»
Wenige Änderungen seither
Andermatt beschreibt die Zusammenarbeit im Verein als «stets sehr konstruktiv und entsprechend positiv». Auch die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt sei gut verlaufen.
Etwas anders beschreibt Ramias Steinemann, zuständiger Architekt von Slik Architekten, den Prozess. «Bis vor Kurzem habe ich mich regelmässig mit den Vereinsmitgliedern ausgetauscht. An rund zehn Sitzungen wurde hin und her diskutiert, bis wir eine Einigung erzielt hatten.»
«Wenn man bei einem Gebäude in der Mitte beginnt, stellt sich die Frage, wie man dieses in den Bestand integrieren kann.»
Ramias Steinemann, Slik Architekten
Inhaltlich habe sich seit der Präsentation des Projekts wenig geändert, da das Volumen der neuen Gebäude klar definiert sei, wie Steinemann begründet. Auch die Höhe der Häuser bleibe gleich wie an der letzten öffentlichen Präsentation vorgesehen. Zu Beginn wünschten die Grundeigentümer ein höheres Volumen, doch habe die Stadt diesen Plänen einen Riegel geschoben.
Bebauungsplan weit fortgeschritten
Vor allem die Umgebungsgestaltung und die Parkmöglichkeiten hätten zu diskutieren gegeben. Inzwischen sei jedoch Einigkeit erzielt worden. Steinemann beschreibt als eine der Hauptherausforderungen bei der Neugestaltung des Stadtteils Baarerstrasse-West: «Da es sich nicht um einen Neubau, sondern um eine etappierte Verdichtung handelt, haben nicht alle Grundeigentümer denselben Zeithorizont. Wenn man nun bei einem Gebäude in der Mitte beginnt, stellt sich die Frage, wie man dieses in den Bestand integrieren kann.»
Die beteiligten Parteien haben sich also in der Zwischenzeit gefunden. Und auch die Ausarbeitung des Bebauungsplans sei laut Andermatt weit fortgeschritten. «Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, sollten diese Arbeiten dann auch relativ zügig beendet werden können», sagt der Baarer. Er spricht dabei unter anderem das Planungs- und Baugesetz (PBG) an.
Dem Vernehmen nach ist es vor allem die Stadt Zug um Baudepartementsvorsteher André Wicki, die die Revision des PBG abwarten möchte, bevor der Bebauungsplan in die Vorprüfung geschickt wird.
Zuger Kantonalbank bleibt vorsichtig
Zur Erinnerung: Anfang des Jahres hat der Zuger Kantonsrat bei der Debatte bezüglich des ersten Teils von umfassenden Anpassungen des PBG das gesamte Paket abgelehnt. Darin enthalten war unter anderem die vom Bund geforderte Umsetzung der Mehrwertabgabe. Nun ist das Thema wieder zurück im Kantonsrat.
Kürzlich erfolgte die erste Lesung dazu. Es ist eine zweite Lösung nötig. Diese erfolgt frühestens im November, da in der Verfassung geregelt ist, dass zwischen erster und zweiter Lesung mindestens zwei Monate liegen müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anpassung nun durchkommt, ist jedoch gross.
Anschliessend folgt der politische Prozess, «dessen Dauer schwer abschätzbar ist», wie Andermatt betont. Es sei deshalb zu früh, Aussagen zu ihrem Gebäude an der Baarerstrasse 37 machen zu können, hält sich der Zuger Kantonsrat (FDP) bedeckt. Es bleibt also dabei: Im Gebiet Baarerstrasse-West wird man sich vorerst nicht auf Baulärm einstellen müssen.
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